"Flash" von Jäger erschossen
23.02.2010 - LAUBACH
Entlaufener Rhodesian Ridgeback-Mix wurde am 19. Februar tot aufgefunden
LAUBACH (mg). Flash, der zutrauliche Rhodesian Ridgeback-Mix, der am 11. Februar entlaufen war, wurde am 19. Februar tot aufgefunden. Der Hund wurde, nur wenige Meter von seinem Zuhause entfernt, von einem Jäger erschossen.
Rückblick: Verzweifelt suchte Romy Meybauer nach ihrem erst sechsjährigen Hund, den sie als gesund, gutmütig und treu beschreibt, der die Begleithundeprüfung abgelegt hatte und als Familienmitglied galt. Polizei, Tierschutzorganisationen, Jagdpächter sowie alle möglichen Leute aus der näheren Umgebung wurden informiert. Anzeigen in Tageszeitungen und Flyer in der Gemarkung sollten helfen, Flash schnell wiederzufinden. Selbst ein Jäger aus der Niederlaukener Gemarkung suchte fieberhaft mit. Bis am 19. Februar das Telefon läutete. Ein Landwirt, durch die Anzeigen aufmerksam geworden, meldete, er habe einen toten Hund in der Gemarkung Laubach/Wilhelmsdorf gefunden. Es bestätigte sich, dass es Flash war, erschossen mit Schrot. Vermutet wird, dass Flash noch am Tag seines Verschwindens erschossen wurde. Romy Meybauer verständigte daraufhin die Polizei und kehrte mit den Beamten zur Fundstelle zurück. 200 Meter von der Stelle entfernt sei ihnen zufällig ein Gastjäger aus Oberursel entgegen gekommen, der den aufgelösten Hundehaltern die Mitnahme des toten Tieres verweigern wollte mit den Worten: "Lassen Sie ihn doch liegen, dann kommen die Füchse raus."
Der ermittelte Jagdpächter besuchte kurze Zeit später das Ehepaar Meybauer zu Hause. "Der Jagdpächter aus Bad Homburg, dessen Adresse uns vorliegt, hat es nicht für nötig gehalten, den Abschuss zu melden." Vielmehr habe er sich auch noch zu der Aussage herabgelassen, dass es sich, so Meybauer, "doch nur um einen Hund" handele.
Das Ehepaar ist traurig und wütend über Flashs Tod und die Reaktion des Jagdpächters. Auch Klaus Pöhlmann, Vorsitzender der Jägervereinigung Usingen, verurteilt diese Vorgehensweise auf Schärfste. "Der Hund ist ein Lebenspartner der Menschen, das muss man bedenken." Ein freilaufender Hund dürfe im Feld nicht einfach so erschossen werden. Gerade dann nicht, wenn dem Jäger der Hund bekannt ist, wie offenbar in diesem Fall. Sobald ein freilaufender Hund gesichtet werde, sei die Jägerschaft verpflichtet, umgehend den Hund zu melden - am besten der zuständigen Polizeibehörde. Zu melden und nicht zu töten sind auch die Hunde, die nach der Hundeverordnung als gefährlich eingestuft sind.
Pöhlmann verweist darauf, dass besagter Jagdpächter nicht zur Jägervereinigung Usingen gehört. Dass macht zwar Jagdhund Flash nicht wieder lebendig, aber das Ehepaar möchte durch die Veröffentlichung bewirken, dass sich so etwas nicht wiederholt und hat Strafanzeige gestellt. Flash hatte in seinen sechs Jahren, die ihm blieben, so die Familie, nicht ein einziges Mal gehetzt, gewildert oder ist einem Wildtier hinterhergerannt, wie Meybauer mitteilte.