Mittwoch, 08. September 2010 09:25 Uhr
URL: http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/graevenwiesbach/8261280.htm

Usinger Anzeiger

Grävenwiesbach 

Ein Hauch von Schuldbewusstsein

22.01.2010 - GRÄVENWIESBACH

18 Monate auf Bewährung wegen Besitzes von Kinderpornos

(sma). Wegen des Besitzes und der öffentlichen Ausstellung von Tier- und Kinderpornografie ist gestern ein Grävenwiesbacher vom Usinger Amtsgericht zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage muss er eine Therapie machen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Auf seinem Laptop und der externen Festplatte hat die Polizei mindestens 197 Bilder und 165 Filme mit Aufnahmen von vergewaltigten und zum Teil auch gefesselten Jungen und Mädchen gefunden. So ist auf den Bildern etwa ein gefesseltes kleines Mädchen zu sehen, das von einem Mann vergewaltigt wird. Gegen den 42-jährigen Grävenwiesbacher wurde bereits im Oktober verhandelt, damals wurde der Prozess vertagt (der Usinger Anzeiger berichtete). Der Oberstaatsanwalt bewertete damals die Fotos und Filme als "härteste Kinderpornografie" und stellte sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung in den Raum. Im Gegensatz zu der Verhandlung im Herbst zeigte der Angeklagte gestern einen Hauch von Schuldbewusstsein. Er hat einige Therapiesitzungen hinter sich. Laut des Attests seines Psychologen besteht nur eine geringe Gefahr, dass der 42-Jährige Kinder missbrauchen könnte. Der Angeklagte ist selbst schuld daran, dass ihm die Polizei auf die Schliche kam. Er brachte im März 2008 seinen Laptop zur Reparatur. Der Techniker entdeckte einen der Kinderpornos und alarmierte die Polizei. Diese untersuchte die Wohnung des Grävenwiesbachers und fand die Festplatte, auf der etliche Kinder- und Tierpornos gespeichert waren. Seine Pornosammlung hat der Mann über eine Tauschbörse auch anderen Internetbenutzern zur Verfügung gestellt.

Der Angeklagte sagte, dass die Kinder- und Tierpornografie nicht der Schwerpunkt seines sexuellen Interesses seien. Diese Bilder würden auch nur einen kleinen Bruchteil seiner Sammlung ausmachen. Er habe mittlerweile mitbekommen, dass sein Tun strafbar sei. Sein Rechtsanwalt meinte, dass der Mann nicht gewusst habe, was sich hinter den Titeln der Fotos und Filme verberge. Denn schließlich könne sein Mandant kaum Englisch. Dem Richter erschien dies anhand von Titeln wie "Baby anal" wenig glaubhaft.

Rechtsanwalt und Staatsanwältin forderten beide eine Bewährungsstrafe für den nicht vorbestraften Angeklagten. "Er hat über vier Jahre lang nach solchen Dateien gezielt gesucht und sie gesammelt", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. So langsam werde dem Angeklagten jedoch klar, dass er mit seinem Verhalten die Nachfrage nach solchen Bildern geschürt habe.


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