04. Februar 2012 17:06 Uhr
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Usinger Anzeiger

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Landkreis Hochtaunus  

Verhaltenskodex für den Naturpark

04.03.2010 - HOCHTAUNUS

Radfahrer, Mountainbiker, Fußgänger, Forst und Jäger: Geschäftsführerin Silke Kettner skizzierte die "Besucherlenkung"

(isa). Mit 1350 Quadratkilometern ist der Naturpark Hochtaunus der zweitgrößte hessische Naturpark, den jährlich fast 20 Millionen Menschen besuchen. Er ist für über drei Millionen Menschen innerhalb einer halben Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Sieben Mitarbeiter sind an fünf Tagen der Woche im Naturparkgebiet unterwegs, dazu 22 ehrenamtliche Naturparkführer. Über 180 Rundwanderwege mit einer Gesamtlänge von fast 1200 Kilometern stehen zur Verfügung.

Diese Fakten hatte Diplom- Forstingenieurin Silke Kettner, Geschäftsführerin des Naturparks Hochtaunus, für die Besucher ihres Vortrags zum Thema "Besucherlenkung im Wald" in der Saalburghalle in Obernhain zusammengefasst und zunächst auch die Ziele des Naturpark-Managements erläutert, bevor sie in ihrem Vortrag auf die Interessen von Waldnutzern einging und das Konfliktpotenzial aufzeigte. Sie benannte aber nicht nur die Situation, sondern zeigte auch Lösungsstrategien auf. Schließlich gehe es darum, Natur und Landschaft zu erhalten, zu pflegen und so zu gestalten, dass sie sowohl dem Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt als auch der Erholung für die Bevölkerung und naturverbundene Touristen gerecht werde. "Durch Umweltbildungsveranstaltungen soll ein Bewusstsein für die Naturparklandschaft bekräftigt werden. Des Weiteren soll die Kompetenz gefördert werden, um Zusammenhänge der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung nachvollziehen zu können", machte Kettner deutlich. Als geeignete Maßnahmen zählte sie unter anderem Führungen für Familien, Vereine und Schulklassen auf.

Neben der Erstellung von Informationsmaterial für das Naturparkgebiet sei nun die Erstellung von Konzepten zur Besucherlenkung neu in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei müsse auch die gesetzliche Seite berücksichtigt werden, betonte sie und benannte in diesem Zusammenhang das "Betretungsrecht", das zum Zweck der Erholung das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen auf eigene Gefahr erlaube. Allerdings habe sich jeder Waldbesucher so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Vom Betreten des Waldes ausgenommen sind Verjüngungsflächen und Pflanzgärten, bestellte und noch nicht abgeerntete Ländereien, Waldflächen und Waldwege, auf denen Holz eingeschlagen, bearbeitet, gelagert oder gerückt wird oder auf denen Waldarbeiten durchgeführt werden sowie forstbetriebliche und jagdbetriebliche Einrichtungen, lernten die Zuhörer.

Dass hier Konflikte entstehen können, die auf Interessengegensätzen basieren, war einleuchtend. Dabei nannte sie den Konflikt zwischen Freizeitnutzenden und den Zielen der Waldbewirtschafter, des Naturschutzes, der Jagd, aber auch zwischen den verschiedenen Freizeitnutzenden durch die Verschiedenartigkeit oder auch durch zu hohe Dichte. "Die Behebung der Konflikte kann aber weitgehend durch Lenkungsmaßnahmen erfolgen", so Kettner. Besucherlenkung schaffe Schwerpunkte für die Erholungsnutzung und andernorts Schwerpunkte für die Natur. Hier sei planerische und infrastrukturelle Lenkung durch ein Gebietsentwicklungskonzept mit Zonen zum Beispiel durch natürliche Barrieren und Entflechtung von Nutzungen denkbar. Trotzdem gehe es nicht ohne gegenseitiges Verständnis und Zugeständnisse auf allen Seiten. Dies sei das Hauptanliegen des Naturparkmanagements, das als Vermittler und Aufklärer agieren möchte. Appelle zur Selbstbeschränkung seien nur ein kleiner Ansatz, besser noch sollte ein jeweiliger Verhaltenskodex formuliert und an die verschiedenen Waldnutzer gerichtet werden, wobei sogenannte "Multiplikatoren", wie beispielsweise Vereinsvorsitzende, genutzt werden sollten. Notfalls müssten auch Verbote und Gebote, Schutzverordnungen, Sperrungen bis hin zur Durchsetzung der Maßnahmen mittels Strafen erfolgen.

Dabei solle aber keine Nutzergruppe angeprangert werden und die Abgrenzungen wie "Die Hundehalter" oder "Die Mountainbiker", "Die Jäger" vermieden und stattdessen eine "Win-Win-Situation" für alle gefunden werden. "Positive Lenkungsmaßnahmen stoßen auf höhere Akzeptanz als Verbote, und Lenkungsmaßnahmen bedürfen einer gesamträumlichen, oft regionalen Betrachtung, sonst besteht die Gefahr, dass Probleme lediglich verlagert werden", gab Kettner zu bedenken. Bild: Schmah-Albert

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