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Neu-Anspach  

Idylle in Wäldern kann oft trügerisch sein

03.07.2009 - NEU-ANSPACH

Verkehrssicherheitspflicht in hessischen Wäldern Thema einer Sitzung - Ortsbegehungen bei Obernhain und Hausen

(pl). Der Hessische Waldbesitzerverband hatte gestern anlässlich seiner Generalversammlung zu einer öffentlichen Sitzung ins Bürgerhaus eingeladen. Dabei drehte sich alles um die Verkehrssicherheitspflicht in hessischen Wäldern. Die Thematik der Verkehrssicherung sei erst deshalb aufgekommen, weil die Wälder für jeden geöffnet sind, sagte Michael Freiherr von der Tann, Präsident des Verbandes.

Wie viel dem Waldeigentümer zugemutet werden kann, lotete der ehemalige Bundesminister der Justiz Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig in seinem Vortrag aus. Rechtsanwältin Dr. Helge Breloer widmete sich dem Themenkreis "Naturschutz, Erholung und Verkehrssicherung im Wald". Bürgermeister Klaus Hoffmann (CDU) zeigte sich zufrieden, dass ein so wichtiges Thema wie die Verkehrssicherungspflicht in eine breite Öffentlichkeit getragen werde.

Die Idylle in hiesigen Wäldern ist oft trügerisch. Auf so manchem schönen Wanderweg oder an lauschigen Plätzchen können Gefahren lauern, mit denen man nicht rechnet. Das zeigte sich bereits am Dienstag bei einer Presse-Exkursion mit Besichtigung verschiedener Punkte, zu der Christian Raupach eingeladen hatte, Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes. Hier wurde die gesamte Bandbreite an typischen Gefahrensituationen sichtbar. Neben Hoffmann beteiligten sich an der Ortsbegehung auch Ralf Heitmann, Leiter des Hessischen Forstamtes Königstein, Revierförster Peter Groos sowie der Forstanwärter Christian Jeschke. Nach dem Forstgesetz sei das Betreten des Waldes für jedermann zum Zweck der Erholung erlaubt. Es geschehe allerdings immer auf eigene Gefahr, sowohl auf den Wegen, wie auch im Waldbestand selbst. Herunterfallende Äste oder umsturzgefährdete Bäume können zur lebensbedrohlichen Falle für Menschen werden oder schwere Sachschäden anrichten. Daher fordere der Hessische Waldbesitzerverband von der Landes- und Bundespolitik eine deutlichere Regelung zwischen der Sicherungspflicht der Waldinhaber und dem Risiko der Waldnutzer, so Geschäftsführer Raupach. "Wir haben auch nichts gegen Radfahrer im Wald, wenn sie auf befestigten Wegen fahren", sagt Forstamtleiter Heitmann, aber spezielle Gruppen von Mountainbikern, die sich abseits der Wege regelrechte Downhill-Strecken gebaut haben, seien ein Risiko für andere Waldbesucher. Der Forstamtleiter führte zu einer Stelle am Altkönig, wo Schneisen im Wald mit künstlich angelegten Sprungschanzen immer wieder Mountainbiker zu halsbrecherischen Abfahrten einladen. Wenn diese Strecken nicht direkt beseitigt oder gesperrt werden, sei es möglich, dass im Falle eines Unfalls der Waldbesitzer in der Haftung stehe, so Heitmann.

Ein Beispiel in Obernhain zeigte entlang des Wohngebietes am Waldrand einen kahlgeschlagenen Streifen Forst, damit im Falle eines Baumumsturzes keine Häuser beschädigt werden. Hier verzichtet der Waldinhaber sogar auf sein angestrebtes Wirtschaftsziel, nämlich wertvolles Holz zu produzieren und das sogar auf eigene Kosten. Heikel stellt sich die Situation in Obernhain unter einer dicken Eiche dar. Dort steht im schattigen Plätzchen eine lauschige Ruhebank. "Entweder die Bank muss weg, oder der Baum", sagt Raupach und ist sich sicher, dass im Fall der Realisierung dieser Forderung mit erheblichem Widerstand aus der Bevölkerung zu rechnen sei.

Am Waldspielplatz des Hausener Waldkindergartens in der Nähe des Geierbergs tauchen ähnliche Probleme auf. "Die Kinder werden hierher geführt", erklärt Raupach und verweist auf die Sitzgruppe im Buchen- oder Eichen-Altholz, das Tipi aus trockenen Ästen sowie den Kletterbaum. Raupach: "Wer haftet bei Verletzung durch einen herabstürzenden toten Ast? Die Kindergärtnerin, der Kindergarten, der Förster oder der Waldeigentümer?" Solange nichts passiert, gebe es keine Probleme. Im Schadensfall entscheide bei Klagen des Geschädigten der Richter. Bei Personenschäden sei zusätzlich die Schuldfrage zu klären. Dann werde sich auch noch der Staatsanwalt einschalten.

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