04. Februar 2012 17:30 Uhr
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Usinger Anzeiger

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Neu-Anspach  

18 Monate Haft für Kinderporno-Konsumenten

19.08.2010 - NEU-ANSPACH

51-jähriger Familienvater aus Neu-Anspach zeigte vor Gericht zwar wenig Einsicht, gab aber alle Anklagepunkte zu


(sam). Weil er sich im Internet immer wieder Kinderpornos angeschaut und auf den Computer geladen hat, muss ein Familienvater aus Neu-Anspach für 18 Monate ins Gefängnis. „Er hat sich immer als unschuldig Verfolgten dargestellt“, sagte der Strafrichter im Usinger Amtsgericht gestern zum Ende der Verhandlung. Von einer Einsicht oder gar von Reue war auch bei dem aktuellen Prozess nicht viel zu spüren. Immerhin ließ der vierfache Vater seinen Anwalt erklären, dass er alle Anklagepunkte zugebe.

Und das sind einige, es geht um über 700 Fotos und mehrere Videos, auf denen unter anderem vergewaltigte Kleinkinder zu sehen sind. Beim Amtsgericht ist der Mann schon lange bekannt. Schon vor vier Jahren wurde er von seinem damaligen Arbeitgeber angezeigt, weil er sich im Büro Kinderpornos angeschaut hatte. Parallel dazu ging der 51-Jährige der Polizei bei einer bundesweiten Fahndung ins Netz. Auf dem PC und den externen Festplatten fanden die Beamten härteste Kinderpornografie. Auf den Fotos waren unter anderem Kleinkinder beim Analverkehr zu sehen. Er kam mit einem Strafbefehl über knapp 2000 Euro davon und hatte damit wohl Glück gehabt. „Bei mir hätte es das nicht gegeben“, meinte der Strafrichter, der damals jedoch nicht im Dienst gewesen war.

Noch während der Neu-Anspacher die Raten für seine Geldstrafe abstotterte, wurde er wieder im Internet aktiv. So schaute er sich etwa eine Woche nach der Rechtskraft des Strafbefehls ein Video an, in dem ein Vater seine Zwillingstöchter sexuell missbraucht. Fünf Wochen später stand wieder die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Tür und fand bei dem Vater von vier minderjährigen Kindern die schlimmen Fotos und Filme. Am 20. Januar 2010 wurde diese Sache das erste Mal in Usingen verhandelt, der Angeklagte fiel durch arrogantes Verhalten und abstruse Angaben auf. Er stritt die Vorwürfe rundherum ab und vermutete unter anderem einen Virus auf seinem Computer, der ihm die Bilder runtergeladen habe. Auch könne es durchaus sein, dass die Bilder von dem Vorbesitzer seines Computers stammten, behauptete er allen Ernstes. Die Verhandlung wurde ohne Urteil beendet und ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Wenige Stunden nach der Verhandlung kam schon wieder die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss zu dem Mann und wurde wieder fündig. So kam heraus, dass sich der 51-Jährige am selben Tag nur zwei Stunden vor dem Verhandlungsbeginn Kinderpornos angeschaut hatte. Im Februar 2010 wurde er im Auftrag des Gerichts von einer Psychiaterin untersucht. Es sei möglich, aber nicht sicher, dass er pädophile Neigungen habe, meinte sie in ihrem Gutachten. Es sei unwahrscheinlich, dass er sich an Kindern vergreife. Die Rückfallgefahr sei bei ihm aber überdurchschnittlich hoch, da er überhaupt keine Einsicht zeige.

Das bewies der Mann selbst am allerbesten, denn bei der nächsten Wohnungsdurchsuchung am 7. Juli 2010 wurden erneut Kinderpornos gefunden - wenn auch nicht mehr das ganz harte Kaliber. „Ich sehe eben gerne Mädchen und junge Frauen im Bikini und schaue mir ihre Gesichter an“, sagte er und regte sich auf, dass er in Neu-Anspach von einigen Menschen als Pädophiler bezeichnet werde. „Die können sich warm anziehen, wenn ich da was beweisen kann“, meinte der Angeklagte. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung von 20 Monaten gefordert. „Die Kinder auf diesen Bildern sind oft für ihr ganzes Leben traumatisiert“, sagte sie. Es sei nicht erkennbar, dass sich der Mann mit seiner Tat überhaupt auseinandergesetzt habe.

Der Rechtsanwalt plädierte für eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten inklusive einer kleinen Geld- sowie einer größeren Therapieauflage. Sein Mandant habe ihm versprochen, bis auf Weiteres keinen Computer mehr zu benutzen, sagte er und wies darauf hin, dass auf ihn ohnehin hohe Kosten zukämen. Denn die Gutachten der Psychiaterin und eines Computerfachmanns werden wohl jeweils einen Betrag in vierstelliger Höhe kosten.

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