Verurteilt wegen Kinderporno-Besitz: Mitglied der Elternvertretung muss sich erneut verantworten - Gremium geht auf Distanz
(sma/kat). Es ist Gesprächsthema Nummer eins bei Eltern, die ihre Kinder in die Grundschule am Hasenberg schicken. Im Elternbeirat der Schule sitzt ein Mitglied, das vor acht Monaten wegen Besitzes von kinderpornografischen Bildern vom Usinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Im Januar nächsten Jahres wird nun wieder gegen den Mann verhandelt: Auf seinem Rechner sollen ein zweites Mal Kinderpornos gefunden worden sein.
Seit die Vorwürfe öffentlich sind, herrscht Verunsicherung, aber auch Angst. Für viele ist die ehrenamtliche Funktion als Elternvertreter der Grundschule nicht mit dieser Verurteilung in Einklang zu bringen. Aus der Elternschaft seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Sache zu klären - bisher vergebens.
An Ruhe an der Schule sei nicht zu denken, sagen Mitglieder des Elternbeirats. Man wisse aber auch, in welcher Verantwortung man stehe, fühle sich natürlich den Eltern und vor allem den Kindern gegenüber verpflichtet. Doch bisher hätten weder Gespräche mit dem Gericht noch mit der Polizei zu weiteren Erkenntnissen geführt. Das habe zur Folge, dass viele Eltern jetzt einfach wütend und frustriert seien, dass "hier anscheinend Täterschutz vor Opferschutz geht", wie eine Mutter erzählt.
170 Kinderpornos Der Familienvater hatte laut Anklage mindestens 170 Kinderpornos auf seinem Rechner. Darauf sind unter anderem Kleinkinder zu sehen, die von Erwachsenen vergewaltigt werden. Wegen des Besitzes dieser Bilder wurde er im April vom Usinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, er musste 1800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro) bezahlen.
In dem Gerichtsverfahren hatte er gleich mehrfach Glück, auch wenn es der Mann selbst zumindest damals nicht so sah. Denn zunächst sollte es gar keine öffentliche Gerichtsverhandlung geben - gegen den Mann wurde nur ein Strafbefehl erlassen. Doch das hätte der eigentlich zuständige Richter nie mitgemacht. "Ich sehe eigentlich nicht ein, dass eine Familie knapsen muss, nur damit Papi seine Geldstrafe bezahlen kann", sagte der Richter. Unter einer Bewährungsstrafe wäre der Mann bei ihm wohl nicht davongekommen. In der fraglichen Zeit war der Richter jedoch krank, sein Stellvertreter unterschrieb den Strafbefehl über 1800 Euro.
Damit hätte die Sache erledigt sein können, doch der vierfache Vater legte Einspruch ein. Daher wurde doch öffentlich verhandelt, dieses Mal unter dem eigentlich zuständigen Richter. Die 1800 Euro Strafe seien ihm zu viel, ließ dabei der Angeklagte wissen. Er wolle höchstens die Hälfte zahlen, aber eigentlich hätte er am liebsten einen Freispruch. Er streite zwar nicht ab, "dass ich die Dinger angesehen habe". Doch wenn er zu der Sache etwas sagen würde, müsste er freigesprochen werden.
Das hörten Richter und Staatsanwalt mit Interesse. Sei boten ihm sofort an, das Verfahren komplett aufzurollen. Das wollte der Mann dann aber doch nicht, er beschränkte lieber seinen Einspruch nur auf das Strafmaß. Das bedeutet, dass in der Verhandlung nur noch über die Höhe der Strafe entschieden wird. Eine Beweisaufnahme, zu der auch die Vernehmung von Zeugen gehört, gibt es nicht.
Und noch einmal hatte der Mann Glück. Denn nach Auskunft des Richters gilt in solchen Fällen ein Verschlechterungsverbot: Der Mann durfte also keine höhere Strafe erhalten als die 1800 Euro im Strafbefehl.
Seine Wohnung war bereits im Jahr 2006 von der Polizei durchsucht worden. Auf zwei Computern wurden die Beamten fündig. Der Mann war von seinem Ex-Arbeitgeber angezeigt worden, der die Kinderpornos auf einem Computer entdeckt hatte. Außerdem war der Familienvater der Polizei im Rahmen einer Fahndungsaktion als Nutzer einer bezahlten Kinderporno-Seite im Internet aufgefallen.
Der Betroffene selbst wollte gestern auf Anfrage gegenüber dem Usinger Anzeigers nichts zu den Vorwürfen sagen.