20-Jährige bespuckt und geschlagen
23.01.2012 - WEILROD
Gewalttätiger 18-Jähriger muss 60 Arbeitsstunden leisten
(sam). Ein 18-Jähriger aus Weilrod hat seine Ex-Freundin angespuckt und ihr mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen. Bei der Verhandlung gegen ihn im Bad Homburger Amtsgericht wegen Körperverletzung und Beleidigung gab er alles zu. Das sei nicht in Ordnung gewesen, meinte er, der Jugendrichter konnte ihm nur beipflichten.
Der 18-Jährige und die zwei Jahre ältere Frau, die ebenfalls im Usinger Land lebt, waren früher ein Paar gewesen. Angeblich betrog sie ihn - so erzählte es der 18-Jährige zumindest bei der Gerichtsverhandlung. Mehrere Wochen lang hatten die beiden keinen Kontakt mehr, bis sie zufällig im August im Bad Homburger Musikklub Gambrinus aufeinandertrafen. Sie stand mit Bekannten an der Theke, er ging zu ihr und spuckte ihr zunächst von hinten ins Haar. Sie ekelte sich zwar und fühlte sich gedemütigt, blieb jedoch ruhig. Sie wolle keinen Ärger, sagte sie zu ihrem Begleiter.
Das wollte aber anscheinend ihr Ex-Freund, der sie kurz darauf schon wieder anspuckte - dieses Mal mehrfach ins Gesicht. Die 20-Jährige schubste ihn weg, er revanchierte sich mit mehreren Faustschlägen auf den Hinterkopf. Ein anderer Mann stellte sich schützend vor die Frau, das hielt den Angeklagten jedoch nicht von einem weiteren Faustschlag ab. Dieses Mal traf er direkt ihre Nase. Die junge Frau blutete stark. Ihr Ex-Freund legte sich noch mit einem anderen Mann, der sich eingemischt hatte, an und trat ihm in den Bauch.
Für die 20-Jährige hatte dieser Abend üble Folgen. Nicht nur ihre Nase war gebrochen, sie hatte auch noch eine Schädelprellung erlitten. Außerdem war die Halswirbelsäule verstaucht und gezerrt. Ihre Nase musste später operiert werden.
Sie selbst konnte wegen einer Krankheit nicht zu der Verhandlung kommen. Der Angeklagte erzählte, dass sie mittlerweile wieder ein „ganz normales“ Verhältnis hätten.
Der Jugendrichter verwarnte ihn, als Strafe muss der Weilroder innerhalb der nächsten zwei Monate 60 Stunden gemeinnützig arbeiten. Weil er anscheinend Probleme hat, muss er eine Psychotherapie beginnen.
„Jemanden anzuspucken ist außer einer Körperverletzung so ziemlich das Schlimmste, was man machen kann“, meinte der Richter.