Berufung: Tierquäler bleibt uneinsichtig
04.02.2010
Prozesseröffnung gegen 44-Jährigen vor dem Landgericht
FRANKFURT/WEILROD (sma). Verändert hat sich der wegen Tierquälerei angeklagte Landwirt seit seiner Verurteilung im Sommer anscheinend nicht. Damals wurde er vom Usinger Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt, den ganzen Prozess über zeigte sich der 44-Jährige völlig uneinsichtig. Er schien in seiner eigenen Welt zu leben.
Das war auch gestern beim ersten Tag des Berufungsverfahrens nicht anders. Er stellte wirre Fragen und warf sogar in den Raum, dass Mitarbeiter des Veterinäramtes ein Kalb für ein Foto in einen Schweinezwangsstand gesperrt haben könnten. Außerdem warf er dem Veterinäramt vor, dass einer von deren Helfern nicht ausreichend qualifziert für den Umgang mit seinen Tieren gewesen sei. Die Richterin schien er dagegen sympathisch zu finden. "Sie sind ja lieb und nett, aber ich muss hier meine eigenen Interessen vertreten", sagte er.
In dem Berufungsverfahren wurden zwei Verfahren miteinander verbunden, die beide in erster Instanz im Usinger Amtsgericht verhandelt worden waren. Das erste Verfahren endete vorläufig im Februar 2008 mit einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Der Angeklagte, der mittlerweile nach eigenen Angaben im Westerwald lebt, soll auf seinem Bauernhof in einem Weilroder Ortsteil zum Beispiel ein Kalb in einer nur knapp einen Quadratmeter großen Kiste gehalten haben. Ein krankes Schwein war am verhungern, weil es mit anderen Schweinen zusammengehalten wurde und daher nie an das - ohnehin sehr knappe - Futter herankam.
Der zweite Prozess folgte im Sommer 2009, er endete mit der 18-monatigen Haftstrafe. Laut dem Usinger Urteil hatte der Landwirt seine Tiere kaum getränkt und gefüttert. Eine Kuh befand sich im Endstadium der Auszehrung, laut Obduktionsbericht hatte sie kein Gramm Fett mehr im Körper. Einige Kühe waren so angebunden, dass sie sich nicht hinlegen und kaum die Köpfe heben konnten. Einem der Tiere war die Kette in die Haut hineingewachsen. "Es deutet vieles darauf hin, dass die Tiere über Monate so angebunden waren", sagte die Tiergesundheitsaufseherin gestern in ihrer Zeugenaussage in Frankfurt.
Der Angeklagte sah es anders. Nach seiner Version - die er auch bereits in den beiden Usinger Prozessen vertreten hatte - standen seine Rinder fast ständig auf der Weide. Nur bei schlechtem Wetter oder Krankheit seien sie reingeholt worden. Überhaupt gehörten ihm nur vier der 49 Rinder, die anderen seien die Sache seiner Mutter.
Nach den Aussagen der Tiergesundheitsaufseherin müssen die Verhältnisse auf dem Hof damals katastrophal gewesen sein. Der Stall war verbarrikadiert. Um an einige Tiere überhaupt heranzukommen, musste in abenteuerlicher Weise durch den dunklen und völlig verdreckten Stall geklettert werden. Die Tiere wurden dem Mann im Januar 2008 weggenommen. Mittlerweile lebt keines mehr von ihnen. Einige waren nicht mehr zu retten gewesen und wurden bald eingeschläfert. Für die anderen Tiere fand das Veterinäramt nach mühseliger Suche Viehhändler, die sich der Tiere annahmen und sie auffütterten. "In diesem Zustand konnten sie erst mal nicht geschlachtet werden", sagte die Tiergesundheitsaufseherin.
Das Veterinäramt hatte den Mann schon lange im Visier gehabt. Er soll jedoch die Hofkontrollen verweigert und die Mitarbeiter beschimpft haben, die sich fortan nur noch mit Personenschutz auf den Hof trauten. Als der Landwirt zu einer Verhandlung im Usinger Amtsgericht nicht erschien, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Am 30. Januar 2008 wurde er festgenommen, noch am selben Tag machten sich die Mitarbeiter des Veterinäramtes auf den Weg zu seinem Hof. Gemeinsam mit Helfern fütterten und tränkten sie die ausgemergelten Tiere. Einige wurden eingeschläfert. Die Überlebenden wurden einige Tage später in ihre neuen Ställe gebracht.