75-Jähriger wegen Fahrerflucht verurteilt
13.11.2010 - ALTWEILNAU
(sam). Der Golfer hat Nerven: Erst parkte der Bad Homburger das Auto einer Clubkameradin auf dem Golfplatz in Altweilnau ein, schrammte dabei den Mercedes, ging in aller Ruhe Golf spielen und zeigte dann seine Clubkameradin auch noch wegen Unfallflucht an. „Schon dreist“ war dazu die Meinung des Strafrichters beim Usinger Amtsgericht, wo gegen den 75-Jährigen wegen Fahrerflucht verhandelt wurde.
Dieser hatte deutliche Schwierigkeiten mit einem Geständnis, obwohl der Gutachter keinen Zweifel hatte: Er muss den 2300 Euro teuren Unfall bemerkt haben. Passiert war der Vorfall im September 2009. Der 75-Jährige wollte schnell auf den Golfplatz und parkte so dicht an einem Mercedes, dass dessen Fahrertür kaum mehr aufging. Gedanken will er sich darüber nicht gemacht haben. Außerdem will er auch nicht bemerkt haben, dass er beim Einparken den Mercedes schrammte. „Es muss einen deutlichen Ruck gegeben haben“, sagte jedoch der Gutachter. Der Angeklagte wand sich mit Äußerungen wie „Dann werde ich es wohl gewesen sein“. Der Richter verurteilte den Bad Homburger zu einer Geldstrafe von 4000 Euro (40 Tagessätze zu je 100 Euro) und zu einer weiteren Führerscheinsperre von sechs Monaten. Im April war dem 75-Jährigen die Fahrerlaubnis abgenommen worden.