„Hätte er unterschrieben, wären Rinder nicht getötet worden“
05.07.2010 - TREISBERG
Im Wald lebender Treisberger wurde mit seiner Frau ins Gefängnis gebracht - Tiere gekeult
(mg). Die Mitte Juni auf Anordnung der Veterinärbehörde des Hochtaunuskreises getöteten acht schottischen Hochlandrinder eines im Wald lebenden Mannes nahe Treisberg und seine Erzwingungshaft schlagen hohe emotionale Wellen. Private Tierhalter, Landwirte und andere Treisberger Bürger fragen sich, wie es dazu kommen konnte und ob man die Tötung der Tiere nicht hätte verhindern können. Auf der einen Seite schütteln Tierschützer ungläubig die Köpfe angesichts der Sachlage, andere sehen es eher rational und verstehen die Rechtslage, an die sich die Amtspersonen zu halten haben.
Begonnen hat alles am 10. Juni, als der in einer Holzhütte im Leistenbachtal lebende Mann offenbar eine eidesstattliche Versicherung nicht unterschreiben wollte und er, aufgrund eines schwerwiegenden Hüftschadens, liegend mit einem Ambulanzwagen in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Frankfurt gebracht wurde. Seine bei ihm lebende Frau leistete aus Solidaritätsgründen ihrem Mann gegenüber auch keine Unterschrift und kam deshalb in Haft. Angeblich soll es sich um Schulden bei der öffentlichen Hand in Höhe von etwa 1500 Euro handeln.
Die Versorgung des im Laufe der Zeit gewachsenen und geschlossenen Herdenverbandes mit Jung- und Alttieren des privaten Tierhalters konnte somit nicht mehr gewährleistet werden. Vom Usinger Amtsrichter Martin Gierke wurde daraufhin die Veterinärbehörde informiert, die mit Mitarbeitern zeitnah vor Ort war.
Verschiedene Landwirte aus der Gegend, sowie die Schwester der Frau, die eigentlich auf der Durchreise war, reparierten notdürftig die direkt angrenzende Sommerweide, deren Holzumzäunung verrottet war. Freitags konnten die Tiere aus ihrer, zu dieser Zeit stark verschlammten Winterkoppel entlassen werden, und sich auf das frische Grün stürzen. Angeblich sollen die Tiere am Samstag ausgebrochen sein. Kreissprecherin Pamela Ruppert erklärte, dass deshalb von den Rindern wegen ihrer ausladenden, spitzen Hörnern und ihrer Aggressivität eine akute Gefahr für jeden bestanden habe: „Es war zu wenig Futter vorrätig, die Tiere standen im Schlamm und der verfallene Unterstand bot kaum Schutz vor der Witterung.“ Den Bestand kurze Zeit später zu keulen, also alle Tiere zu töten, wurde damit begründet, dass man für die Rinder trotz intensiver Suche kein Quartier habe finden können. Keiner der befragten Rinderhalter sei bereit gewesen, die Tiere aufzunehmen. „Das Problem war, dass die Rinder keinerlei Identität hatten, keine Ohrmarken, keine Rinderpässe, keine Impfausweise - nichts. Nach dem Tierseuchengesetz blieb keine andere Wahl, als sie töten zu lassen“, erklärte Ruppert und verwies auf die Verordnung 494, Artikel 1, Absatz 2, nach deren Verordnung eine Anordnung zur Tötung und unschädlichen Beseitigung zulässig ist, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Tierhalter den Identitätsnachweis nicht erbringen kann. ... In Fällen nicht eindeutig zu identifizierender Rinder ist ein absolutes Verbringungs- und Schlachtverbot (ausgenommen Schlachtung für Eigenbedarf) anzuordnen. „Allein der Tierhalter hätte seine Tiere retten können, unter anderem mit einer Blutuntersuchung“, erklärte Ruppert, die betonte, dass sich die Leiterin der Veterinärbehörde beim Kreis, Dr. Britt Friebertshäuser, die Entscheidung sehr schwer gemacht habe. „So was macht keiner gerne, glauben sie mir.“ Mit dem Betäubungsgewehr eines Tierarztes wurden die Rinder narkotisiert, ehe sie getötet wurden. Die Kadaver kamen in die Tierkörperverwertung.