Experte macht Vorschläge für Standorte von Handysendemasten - Grenzwerte werden nicht überschritten
(dh). Die Frage, die alle bewegt, blieb unbeantwortet: "Wie belastet sind die Anwohner der bestehenden und der geplanten Mobilfunkmasten?" Das Thema Mobilfunk und seine Auswirkungen gewinnen in der Öffentlichkeit zunehmend an Bedeutung.
So hat die Stadt Usingen ein Mobilfunkversorgungskonzept in Auftrag gegeben, das auf der einen Seite den Bedürfnissen der Bevölkerung sowohl nach möglichst niedriger elektronischer Strahlung als auch nach mobiler Erreichbarkeit Rechnung tragen sollte. Ein neutraler Experte sollte den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung tragen. "Es werden daher bei der Konzeption", so lautete der Auftrag, "sowohl die Belange der Netzbetreiber beim Netzaufbau beachtet als auch die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach strahlungsarmen Mobilfunk berücksichtigt."
Den Auftrag erhielt das EMF-Institut Dr. Nießen, Fachinstitut für Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt (EMVU) in Köln. Diplom- Physiker Dr. Peter Nießen stellte das Mobilstandortkonzept im Ausschuss des Usinger Stadtparlaments vor. Er favorisierte drei Standorte: einen am Hof Weißenstein und zwei "am Rand des Siedlungsgebietes an der Bundesstraße im Südosten von Usingen".
Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2007 hatte die Stadt das Institut beauftragt, einen Mobilfunkversorgungsplan zu erstellen. Der Handybetreiber O2 wollte damals einen neuen Sendemast auf dem Galgenkopf errichten. Die in der Nähe im Gebiet SchleichenbachI wohnenden Bürger fürchteten um ihre und die Gesundheit ihrer Kinder. So wurde eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen, mit dem Ergebnis, dass der geplante Mast erst einmal nicht aufgestellt wurde.
Im Bauausschuss drückte nach dem Bericht von Dr. Nießen dann Jürgen Konieczny (FWG) das aus, was wohl viele Ausschussmitglieder und Zuhörer dachten: "Das, was da vorgetragen wurde, ist mehr verwirrend als erhellend." Konieczny wollte wissen: "Wie belastet sind die Anwohner der bereits bestehenden Standorte von Mobilfunkanlagen?" Es gebe keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bis solche vorliegen, könnten noch Jahrzehnte vergehen. Dazu, ob tatsächliche Beeinträchtigungen bestehen, darüber könne er nichts sagen, bekannte Nießen. Und weiter: "Die Strahlungsemission im Bereich des Achtzehnmorgenweges und der Bahnhofstraße ist hoch, der gesetzliche Grenzwert wird aber nicht überschritten."
Bei allen der 13 in Usingen aufgestellten Basisstationen liege der Wert unter der "gesundheitskritischen Schwelle". In weiten Teilen der Stadt würden die Emissionen bei einem Milliwatt pro Quadratmeter liegen. Usingen und Eschbach seien mit drei Stationen zu versorgen, wobei sich die Strahlungen der Standorte nicht gegenseitig stören.
Eine 28 Meter hohe Antenne versorge nicht nur die Kernstadt, sondern auch Eschbach. Weitere Antennen würden sich in der Bahnhofstraße und im Achtzehnmorgenweg befinden. Wobei die Sendeleistung der in der Bahnhofstraße befindlichen Antenne reduziert werde, und die im Achtzehnmorgenweg verstärkt betrieben werden soll.
Rechtliche Möglichkeiten, Sendeleistungen zu bestimmen, um die sogenannten "athermischen Effekte" zu verringern, gebe es nur, wenn sie mit dem Anbieter per Vertrag fixiert werden. Unter "athermischen Effekten" versteht man auftretende Migräne, Kopfschmerzen oder allgemeine Befindlichkeitsströrungen. Die "Thermischen Effekte", eine Vermeidung von gesundheitsschädlicher Hitzeentwicklung durch Wärmezufuhr, wird vom Gesetzgeber durch Grenzwerte festgelegt.
Inwieweit gesundheitliche Schäden für die Anwohner von Mobilfunkmasten zu befürchten sind, konnte der Referent nicht beantworten. "Wir haben Standorte ausgewählt, die eine möglichst geringe Immission für die Bevölkerung verursachen. Unsere Schutzziele waren alle Wohngebiete, im besonderen der Bereich von Schulen, Kindergärten und Altenheimen. Auch Gebiete mit gewerblicher Nutzung wurden mit einbezogen."
Konieczny hakte nach: Usingen sei kein Pionierprojekt, man müsse doch greifbare wissenschaftliche Erkenntnisse haben. Schön wäre es, wenn es diese wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Wenn ein Experte auf "furchtbare Gefahren" hinweise, könnte ein anderer das Gegenteil fundiert belegen, schloss Nießen nicht aus.