Mittwoch, 08. September 2010 11:01 Uhr
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Usinger Anzeiger

Usingen 

Vierfacher Vater soll wieder Kinderpornos besessen haben

21.01.2010 - USINGEN

Vorbestrafter bestreitet Schuld - Gutachter: "Auf Kinderpornoseiten kommt man nicht zufällig"

(sma). Ein Vater ist im Usinger Amtsgericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt - und das schon zum zweiten Mal. Im April 2009 wurde er zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt, nur zwei Monate später wurde die Polizei bei ihm schon wieder fündig. Mindestens 700 Fotos und 15 Videos von vergewaltigten und anderweitig missbrauchten Jungen und Mädchen waren auf seinen Computern und externen Festplatten gespeichert. Einige von ihnen zeigen sogar Kleinkinder.

An Erklärungsversuchen mangelte es dem 51-Jährigen bei der Verhandlung gestern im Usinger Gericht nicht. Vielleicht habe ein Computervirus die Dateien runtergeladen, mutmaßte der Vater von vier schulpflichtigen Kindern. Auch wolle er keinen verdächtigen, doch den Laptop habe er schließlich gebraucht gekauft... Es sei für ihn auch ein Mysterium, wie einige der Kinderpornos in seinen Ordner mit eigenen Bildern gekommen seien. Er selbst habe auf jeden Fall nicht nach Kinderpornos im Internet gesucht und auch gar kein Interesse an solchen Bildern.

Die Zuschauer - größtenteils Eltern von Schülern der Neu-Anspacher Grundschule am Hasenberg - konnten sich bei den Aussagen des sehr großspurig auftretenden Mannes kaum zurückhalten. Er war bis vor kurzem Mitglied des Elternbeirats der Schule. Im Herbst wurde er in den Elternbeirat gewählt. Kurz darauf wollte er bei der Jubiläumsfeier der Schule einen Vortrag halten. Zu dieser Zeit war er schon rechtskräftig wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt, die nächste Anklage stand bereits im Raum. Als die entsetzten Eltern dies erfuhren, forderten sie den Rücktritt des Mannes. Dieser weigerte sich zunächst, verzichtete aber schließlich doch auf seinen Vortrag und trat zurück (der Usinger Anzeiger berichtete).











Die Angaben eines Computerfachmanns, der gestern im Gericht als Gutachter aussagte, passen allerdings nicht zu denen des Angeklagten. Auf Kinderpornoseiten käme man im Internet nicht zufällig, sagte der Sachverständige. "Da muss man schon aktiv suchen." Einige Videos auf den Computern des Angeklagten seien mit Sicherheit angeschaut worden, außerdem seien einige Bilder abgespeichert worden. Die meisten Dateien seien zwar regelmäßig gelöscht, allerdings von den Computerfachleuten nun wieder hergestellt worden. Eine solche Wiederherstellung sei sogar noch nach Jahren möglich.

Die Staatsanwältin riet dem Angeklagten, seine Angaben noch einmal zu überdenken, doch davon wollte er nichts wissen. Der Richter beauftragte daraufhin den Sachverständigen mit einem Ergänzungsgutachten. Darin soll unter anderem geklärt werden, ob der Angeklagte die Filme und Bilder bewusst aus dem Internet geladen hat. Wenn das Gutachten vorliegt, soll wieder verhandelt werden. Das wird vermutlich im Frühjahr sein.

Der Angeklagte fiel der Polizei das erste Mal im Jahr 2006 auf. Sein Arbeitgeber zeigte ihn an, nachdem er ihn beim Anschauen von Kinderpornos auf seinem Büro-PC erwischt hatte. Parallel dazu ging der Mann der Polizei bei einer Fahndungsaktion ins Netz. Im Frühjahr 2009 wurde er vom Usinger Amtsgericht mit viel Glück nur zu der Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Damals stritt er nicht ab, "dass ich die Dinger angesehen habe". Wenn er etwas zu der Sache sagen würde, müsse er freigesprochen werde, sagte er, beließ es jedoch bei dieser Andeutung.

Auf den Mann wurde im vergangenen Jahr sogar das amerikanische FBI aufmerksam. Er wurde als Betreiber einer Kinderpornoseite verdächtigt, im Juni folgte die Hausdurchsuchung bei ihm. Bei seiner polizeilichen Vernehmung kurz darauf erzählte der Mann, dass er nie gezielt nach Kinderpornos im Internet gesucht habe. Allerdings hätten sich ohne sein Zutun immer wieder solche Seiten geöffnet, vielleicht sei daran ein Virus schuld.

Die Polizei fand in seinem Haus unter anderem mehrere externe Festplatten, einen Laptop und zwei PCs. Einer davon stand im Kinderzimmer, auch darauf befanden sich Kinderpornos. Bei seiner Vernehmung behauptete der 51-Jährige, dass der PC seinem Sohn gehöre. In der gestrigen Gerichtsverhandlung wollte er dazu nichts mehr sagen.


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