Brandbrief des Vorsitzenden: Feuerwehr Winden vor dem Aus
25.10.2012 - WINDEN
Bürgerversammlung am 19. November soll Einführung einer Pflichtfeuerwehr verhindern
(kh). Der Brandbrief des Vorsitzenden spricht eine deutliche Sprache: Die Freiwillige Feuerwehr Winden steht vor dem Aus. Am 19. November unternimmt er einen letzten Anlauf.
Wer ins Internet geht und sich über die Brandschützer in dem Weilroder Ortsteil Winden informieren will, erhält eine bezeichnende Auskunft: „Wir sind gerade nicht da.“ Grund hierfür ist zwar die Überarbeitung der Website, aber die „Baustelle“ zieht sich ins reale Leben.
„Bei der Freiwilligen Feuerwehr in Weilrod-Winden gibt es seit einiger Zeit wieder größere Probleme hinsichtlich Motivation und Anzahl der aktiven Feuerwehrleute. Dies hat verschiedene Gründe, deren Aufzählung an dieser Stelle sicherlich zu weit führen würde. Eine Folge daraus ist, dass große Teile des Vorstandes ihr Amt niederlegen wollen, da es offensichtlich keine Perspektive für die Zukunft gibt“, schreibt Markus Rinker in seiner Mitteilung. Und: „Es steht befürchten, dass die Feuerwehr aufgelöst werden muss, sollten sich nicht neue Mitglieder finden, die bereit sind, aktiv an der Wehr teilzunehmen und auch einen Vorstandsposten wahrzunehmen.“ Deswegen wolle die Vereinsführung am Montag, 19. November, um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Winden eine Bürgerversammlung zu dieser Thematik veranstalten. Rinker: „Da die möglichen Folgen alle betreffen, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“
Zum Dienst verpflichtet
Die möglichen Folgen betreffen tatsächlich alle. Zum einen, weil der Brandschutz nicht mehr gewährleistet wäre. Zum anderen, weil das hessische Landesrecht in diesem Falle die Einführung einer sogenannten Pflichtfeuerwehr vorschreibt. Im Gesetz heißt es: „In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist die öffentliche Feuerwehr als Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. In Gemeinden mit Ortsteilen kann für jeden Ortsteil eine Freiwillige Feuerwehr gebildet werden. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 10 Abs. 3 heranzuziehen (Pflichtfeuerwehr). Für besondere Aufgaben können hauptamtliche Bedienstete eingestellt werden.“
Im angeführten Paragrafen 10 Absatz 3 wird erläutert: „Alle Einwohnerinnen und Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden. Ausgenommen sind Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, und Angehörige von Organisationen und Einrichtungen, soweit der Dienst in diesen Organisationen und Einrichtungen von dem für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministerium als Ersatz für den Feuerwehrdienst anerkannt worden ist.“
Der Windener Feuerwehr-Vorsitzende Markus Rinker hofft, dass dieser Kelch an dem mit derzeit 182 Einwohnern zweitkleinsten Ortsteil Weilrods vorübergeht. „2004 waren wir in der gleichen Problematik, hatten mit dieser Vorgehensweise Erfolg und konnten die Feuerwehr noch mal für ein paar Jahre retten.“ Aber: „Diesmal sind die Aussichten aber aus meiner Sicht deutlich schlechter.“