Geschlagen, bespuckt und mit Bier beschüttet
10.09.2010 - RIEDELBACH
20-jähriger Schläger muss 250 Euro Schmerzensgeld zahlen - Täter-Opfer-Ausgleich
(sam). Alkohol machte einen 20-jährigen Weilroder aggressiv, das bekamen in diesem Sommer zwei Besucher der Diskothek „Galaxy“ in Riedelbach zu spüren. Die beiden standen rauchend vor dem Eingang, als sie der 20-Jährige mit den Worten „Bei drei seid ihr weg“, vertreiben wollte.
Die beiden gingen nicht darauf ein, daraufhin erging es vor allem einem von ihnen schlecht. Der 20-Jährige schubste ihn zu Boden, schlug ihm mit der Faust auf den Kopf und beschüttete ihn mit Bier. Später am Abend schnippte er dem 18-Jährigen noch Zigarettenkippen an die Kleidung und spuckte ihm ins Gesicht.
Der 17-jährige Begleiter seines Opfers bekam auch einiges ab, und zwar einen Schlag mit dem Bierglas gegen den Kopf und etwas Bier auf die Kleidung. Das war allerdings nur ein Versehen, beide Attacken hatten wohl dem anderen Mann gegolten.
„Er hat sich noch am selben Abend bei mir entschuldigt“, sagte der 17-jährige Schüler über den zur Tatzeit alkoholisierten Schläger. Er berichtete, dass dieser keine Gelegenheit auslasse, um das andere Opfer zu ärgern. Diesen - einen 18-Jährigen aus Waldems - beschleicht immer noch ein mulmiges Gefühl, wenn er den 20-Jährigen sieht. Er erzählte, dass er nach der ersten Auseinandersetzung von Freunden im Galaxy versorgt worden sei. Dann habe er nach Hause gehen wollen. Vor der Tür sei er dann von dem Angeklagten mit Kippen beworfen und ins Gesicht gespuckt worden. „Ich habe schon ein bisschen Angst, dass was passiert, wenn er wieder was trinkt“, sagte er. Der Angeklagte habe immer wieder Probleme in der Diskothek wegen seines aggressiven Verhaltens.
Der 20-Jährige selbst sagte im Gerichtssaal wenig. Er wisse gar nichts mehr, aber es werde wohl schon so richtig sein, meinte er und verwies auf das viele Bier und den Wodka an diesem Abend. Auf jeden Fall habe er sich später bei dem 18-Jährigen entschuldigt. Er muss nun an den Schüler 250 Euro Schmerzensgeld zahlen, so bestimmte es der Richter. Außerdem werden die beiden im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Beisein des Jugendgerichtshelfers noch einmal in aller Ruhe über den Vorfall sprechen.