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80 000 kinderpornografische Fotos gesammelt: 32-jähriger Bad Homburger vor Gericht

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Das Strafgesetzbuch im Gericht (Symbolbild)
Gericht (Symbolbild) © Oliver Berg / dpa

Weil er eine Sammlung aus fast 80 000 kinderpornografischen Fotos hatte, musste sich ein 32-jähriger Bad Homburger vor Gericht verantworten - und kam glimpflich davon.

Bad Homburg. Nahezu 80 000 kinderpornografische Fotos hat ein Mann aus Bad Homburg besessen. Diese riesige Menge war nicht das einzige, das nun beim Prozess im Bad Homburger Amtsgericht gegen den 32-Jährigen ungewöhnlich war. Auch die abgelichteten Motive fielen laut der Staatsanwältin in die »extremere Kategorie«.

Ungewöhnlich war auch der Angeklagte selbst. Er leidet unter anderem an einer Veränderung des Gehirns, steht deswegen unter Betreuung. Und während Angeklagte bei solchen Taten häufig ihr Tun abstreiten, gab er unumwunden alles zu. »Es tut mir leid. Ich habe gelernt, es nicht mehr zu tun«, sagte der kleine, schmale Mann.

Bei seiner Aussage war die Öffentlichkeit auf Antrag seines Rechtsanwalts von der Verhandlung ausgeschlossen worden, dieser gab als Begründung »schutzwürdige Interessen« seines Mandanten an, der über sein Intimleben berichten werde. Später in der Urteilsbegründung schilderte der Richter, dass der damals nahezu internetsüchtige Mann beim Surfen auf die entsprechenden Seiten gestoßen sei. »Er ist in die Szene reingerutscht und kam aus dem Strudel nicht mehr raus.«

Angeklagter berichtet, von anderen unter Druck gesetzt worden zu sein

Der Angeklagte verschickte auch Bilder an andere Männer, meistens waren es ein bis zwei Fotos. Diese Männer schienen herausgefunden zu haben, welche enormen Bildmengen er besaß und sollen ihn deshalb unter Druck gesetzt haben. Denn im Gegensatz zu ihnen hatte der Bad Homburger, der noch bei seiner Mutter lebt, in der Mailadresse seinen richtigen Vor- und Zunamen angegeben. Sie drohten ihm, seinen Namen zu veröffentlichen, falls er ihnen nicht weitere Bilder schicken werde.

Rund ein Jahr ging dies so, bis im März 2018 die Polizei vor seiner Tür stand und seinen Computer, das Laptop und Tablet, die externe Festplatte und die Handys mitnahm. Darauf fanden die Experten die vielen Dateien. »Seit vier Jahren läuft dieses Verfahren schon, er hat unter dieser langen Dauer sehr gelitten«, sagte sein Rechtsanwalt. Der 32-Jährige lässt sich nun schon seit längerem im Männerzentrum in Frankfurt therapieren, mittlerweile hat er auch eine Partnerin, wie er selbst erzählte.

Der Rechtsanwalt beantragte eine Bewährungsstrafe für den ansonsten unbescholtenen Mann von elf Monaten, die Staatsanwältin hatte eine etwas höhere Strafe gefordert. »Die Bilder sind echt, was man darauf sieht, haben Kinder wirklich erlitten«, betonte sie.

Richter folgt dem Antrag des Rechtsanwalts des Angeklagten

Der Richter folgte in seinem Urteil dem Antrag des Anwalts und verurteilten den Mann zu elf Monaten, die Bewährungszeit legte er auf drei Jahre fest. Zudem muss der Mann weiterhin zur Therapie ins Männerzentrum. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht das frühe Geständnis und die lange Dauer des Verfahrens. Auf der anderen Seite stehe das Leid der Kinder, sagte er: »Sie leiden unglaublich.« Der Handel mit Kinderpornos sei mittlerweile ein »gigantischer Markt«. Früher seien bei solchen Strafverfahren häufig dieselben Bilder aufgetaucht, dies habe sich mittlerweile geändert.

In den entsprechenden Strafverfahren wird meist ein Gutachter mit der Sichtung der Fotos und Videos beauftragt, bei einem Urteil müssen die Angeklagten in der Regel auch diese Kosten bezahlen. Das ist auch bei dem Bad Homburger der Fall, der von seiner Mutter jeden Monat ein Taschengeld von 300 Euro erhält. Für den Gutachter werden 16 000 Euro fällig, hinzu kommen die Gerichts- und Anwaltskosten.

Sabine Maurer

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