Drei Flächen als Windkraftstandorte in Grävenwiesbach und Weilrod gestrichen
Das Änderungsverfahren zum Teilplan Erneuerbare Energien geht weiter. Wie der Regionalverband Frankfurt/RheinMain nun mitgeteilt hat, gibt es unter anderem auch in Weilrod und Grävenwiesbach Neuerungen.
Der Windpark Siegfriedseiche ist bereits in Betrieb. Zwei andere Flächen bei Grävenwiesbach sind nun aus dem Teilplan Erneuerbare Energien gestrichen worden. Archivfoto: Romahn
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WEILROD/GRÄVENWIESBACH - Weilrod/Grävenwiesbach (hs). Das Änderungsverfahren zum Teilplan Erneuerbare Energien geht weiter. Wie der Regionalverband Frankfurt/RheinMain nun mitgeteilt hat, gibt es unter anderem auch in Weilrod und Grävenwiesbach Neuerungen.
So wurden in Grävenwiesbach zwei Flächen aus dem Plan gestrichen. "Dies hatten die Gemeindevertreter vor etwa zwei Jahren auch beantragt", so Bürgermeister Roland Seel (CDU). Konkret geht es um Gebiete bei Mönstadt und unterhalb des Windparks Siegfriedseiche. Nicht gestrichen wurde dagegen eine Fläche zwischen Naunstadt, Heinzenberg und Hundstadt. "Das heißt aber noch lange nicht, dass hier Windräder entstehen. Ein möglicher Investor müsste sich mit der Gemeinde einigen. Ohne Zustimmung der Gemeindevertreter geht da gar nichts", so Seel.
Schwarzstorch-Horst
Weilrod hatte jüngst bereits über den weiteren Ausbau der Windkraft diskutiert. Bei den fraglichen Gebieten handelt es sich um die Nummer 8701 des Teilplans, die sich oberhalb von Emmershausen Richtung Wochenendgebiet in etwa 1100 Metern Entfernung befindet, sowie um die Fläche 7702, die Richtung Hasselbach und Haintchen und etwa von dort 1300 bis 1400 Metern Entfernung zu finden ist. Gestrichen worden ist nun aber die etwa 3,4 Hektar große östliche Teilfläche des Gebiets 6802. Dieses umfasst insgesamt 15,5 Hektar, erstreckt sich über Cratzenbach, Riedelbach und Neuweilnau und befindet sich in der Nähe des Riedelbacher Windparks. Der Grund für die Streichung des östlichen Teilgebiets ist laut Regionalverband ein Schwarzstorch-Horst, der von möglichen Anlagen tangiert worden wäre.
Wo im Gebiet des Regionalverbands FrankfurtRheinMain zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden können, regelt seit März 2020 der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019. Er steuert die Windenergienutzung im Gebiet des Regionalverbandes und darüber hinaus in der gesamten Planungsregion Südhessen. In ihm sind die Vorranggebiete festgelegt - und eben auch jene Flächen, auf denen keine Windkraftanlagen entstehen dürfen. Außerdem beinhaltet der TPEE 2019 unbeplante Flächen, sogenannte Weißflächen. Diese unbeplanten Flächen sollen im laufenden ersten Änderungsverfahren zum TPEE 2019 als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet werden.
Im Gebiet des Hochtaunuskreises gab es neben Grävenwiesbach und Weilrod auch Streichungen in Bad Homburg und Friedrichsdorf.
Die Verbandskammer des Regionalverbandes hatte am 16. September den Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 verabschiedet und die Einleitung des nächsten Beteiligungsschritts, die Offenlegung, beschlossen.
Nun können Kommunen, Landkreise, Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) abgeben.
Die Offenlage findet vom 13. Oktober bis zum 14. Dezember 2020 statt. Die Planunterlagen und weiteres Informationsmaterial sind in dieser Zeit im Internet unter www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien abrufbar, auch ein Beteiligungsformular steht zur Verfügung.
Nach Abschluss der Offenlage werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Verbandskammer des Regionalverbandes wird sich dann anschließend mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens befassen.