Hilfe beim Abriss der Hütte Krötenbachtal erwünscht

1951 errichtetes Gebäude muss bis 9. Februar verschwinden - Berufung der Besitzer abgelehnt
Arnoldshain -Die inzwischen über 100 Jahre alte Hütte im Wald im Krötenbachtal oberhalb von Arnoldshain wird wie die dazugehörigen Schuppen bald Geschichte sein. Die aktuellen Besitzer, die die ehemalige Jagdhütte als Wochenendhaus nutzen wollten, haben bis zum 9. Februar Zeit, alle Gebäude zu beseitigen. Schon seit 21. September 2020 liegt Viola und Florian Neukirchen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises vor. Diese wurde am 9. November rechtswirksam und ist auf drei Monate befristet.
Neukirchens Antrag auf Zulassung der Berufung war 2021 ebenso wenig erfolgreich wie eine von etlichen Arnoldshainern unterstützte Petition. Weil das Ehepaar keine Baugenehmigung nachweisen kann, muss der ursprüngliche Zustand des Grundstücks von 1922 wiederhergestellt werden. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hätte auch anders ausfallen können“, ist sich Neukirchen sicher.
Die Hütte im Außenbereich sei nicht immer nur als Jagdhütte genutzt worden. Die Gemeinde Arnoldshain habe dem Pächter 1951 gestattet, auf dem Grundstück eine Wohnhütte mit Nebengebäude zu unterhalten. Bereits 1974 habe die ans Wassernetz angeschlossene Waldhütte die Adresse „Hattsteiner Straße 40“ erhalten und seitdem erhebe die Gemeinde Schmitten, die 1979 das Grundstück als „Hof- und Gebäudefläche“ verkauft habe, Zweitwohnsitzsteuer. „Das alles, obwohl die Hütte schon immer rechtswidrig war“, so der Nochbesitzer. Der Hochtaunuskreis hatte 2016 schon einmal die Rechtmäßigkeit der Gebäude in Frage gestellt und dem Vorbesitzer eine Abrissverfügung angekündigt. „Mit der Einstellung des Verfahrens war für uns die Hütte legalisiert und wir haben sie 2019 erworben“, so Neukirchen. Die Jagdpächter hätten jedoch etwas gegen die Nutzung der ehemaligen Jagdhütte als Wochenendhaus gehabt und ein Nutzungsverbot erwirkt.
Keine Genehmigung für Wochenendhaus
„Wir vermissen vor allem jegliche Gesprächsbereitschaft, denn es hätte andere Wege geben können“, meint Neukirchen. Im Nachhinein bedauert er: „Wir hätten uns mehr darum kümmern müssen, ob vielleicht die Gemeinde die Hütte übernimmt.“
Dafür ist es jetzt zu spät. Am 19. Dezember hatte das Ehepaar Neukirchen noch bei der Bauaufsicht um eine Verlängerung der Beseitigungsfrist bis 31. Juli gebeten, weil klar wurde, dass der Abriss nicht bis Anfang Februar zu schaffen sei. Denn um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wollen sie das größtenteils selbst machen. Und für die professionelle Entsorgung seien so kurzfristig keine Handwerker zu kriegen. Außerdem wollten die Naturliebhaber den Winterschlaf der nachweislich in der Hütte befindlichen Siebenschläfer und die Ruhezeit der Feuersalamander abwarten. „Vier Wochen hat das Amt für eine Antwort gebraucht“, empört sich Florian Neukirchen. Die Bauaufsicht sehe keine Gründe für eine weitere Verzögerung, auch nicht nach umfassender Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde.
„Wir hatten eine schöne Zeit, aber es war auch eine teure Zeit“, so Neukirchen. Die könnte noch teurer werden, wenn Zwangsgeld erhoben wird, weil die Gebäude nicht fristgerecht entfernt werden. Er weiß: „Dann sind monatlich 2000 Euro zu zahlen, bis alles weg ist.“
Deshalb versuchen die beiden jetzt einen Kraftakt. Über Mithilfe beim Abriss an den beiden kommenden Wochenenden würden sie sich freuen. Abzugeben wären die Hobelbank und alle Werkzeuge. Die wandern auf den Müll, wenn sie niemand haben will.