25-Jähriger kommt gerade noch mit Bewährungsstrafe davon
Ein Mann, der seine Freundin geschlagen und getreten hat, ist gerade noch so mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.
Ein 25-Jähriger hat vor Gericht noch einmal Glück gehabt. Symbolfoto: Archiv
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USINGEN (sma). Ein Mann, der seine Freundin geschlagen und getreten hat, ist gerade noch so mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Der Richter im Bad Homburger Amtsgericht verurteilte ihn zu einer einjährigen Bewährungsstrafe, hinzu kamen erhebliche Auflagen. So muss der 25-Jährige eine stationäre Alkoholtherapie und vorher ein Antiaggressionstraining durchführen. Ein Bewährungshelfer wird sich um ihn kümmern und er muss - was seiner Ex-Freundin wohl am wichtigsten ist - dieser innerhalb eines Monats endlich ihre Katze zurückgeben. Mit diesem Urteil hat der junge Mann Glück gehabt, die Amtsanwältin hatte keinen Grund für eine Bewährung gesehen.
Mit den Schlägen im September 2019 war nur "die Spitze des Eisberges" angeklagt, wie es die Vertreterin der Anklage formulierte. Bereits in den Monaten zuvor soll er die junge Frau immer wieder misshandelt sowie von ihrer Familie und ihren Freunden isoliert haben. Dabei hatte die Beziehung zwischen den beiden einmal hoffnungsvoll angefangen. Sie lernten sich bereits in der Schulzeit kennen und lieben, im Jahr 2016 zogen sie zusammen. Doch der Justiz war der Mann damals schon längst bekannt, bereits als 15-Jähriger hatte es ein Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung gegeben. Dieses und zwei weitere Jugendverfahren wurden eingestellt. Im Jahr 2015 kam es zum ersten Eklat. Bei einem Streit mit seiner Mutter warf er sie auf den Boden und eine Couch hinterher - die Frau wurde an den Kamin gedrückt und erlitt Verbrennungen. Ein knappes Jahr später beim Prozess kam heraus, dass er als Kind von seinen Eltern wohl regelmäßig misshandelt worden war. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und musste sich in eine Psychotherapie begeben, die er jedoch nicht sehr ernst genommen hat.
"Er verfiel dem Alkohol"
Seine Freundin ließ sich in dieser Zeit von ihm wohl auch in kriminelle Machenschaften verstricken, zumindest gestand sie damals einen Betrug und wurde verurteilt. Ihr häusliches Martyrium hatte dann im Frühjahr des Jahres 2019 begonnen. "Er verfiel dem Alkohol", erzählte sie im Gericht. Er wurde extrem eifersüchtig und aggressiv, beleidigte sie - es folgten etliche Male Schläge und Tritte. Einmal soll er ihr eine Gürtelschnalle auf den Rücken geknallt haben, ein weiteres Mal schlug er laut der Darstellung der jungen Frau ihren Kopf gegen einen Drucker. Sie vertraute sich niemanden an und zog sich - wie von ihrem Freund verlangt - immer weiter von ihrer Familie und den Freunden zurück.
Im Gericht berichtete sie schließlich von dem Geschehen an dem besagten Abend im September 2019. Sie hätten zu später Stunde mal wieder Streit gehabt, wie schon so oft habe er sie gepackt, an den Haaren gezogen und getreten, sagte sie. Doch dieses Mal lief sie davon und irrte in Panik durch die Straßen auf der Suche nach einem beleuchteten Fenster. "Ich bin um mein Leben gerannt", sagte sie. Gleichzeitig rief sie ihre Eltern an, die sich geschockt sofort auf den Weg machten. Schließlich entdeckte sie ein beleuchtetes Fenster, klopfte an die Scheibe - und fand dort Rettung bei einem älteren Ehepaar. Ihr Freund fuhr zur selben Zeit mit dem Auto durch den Ort und suchte sie.
Seit diesem Tag sind die beiden getrennt. Die äußerlichen Wunden wie die vielen Hämatome und die aufgeplatzte Lippe sind verheilt, zwei Narben sind geblieben. Doch innerlich scheinen die Wunden noch offen zu sein; die Frau hatte im Gericht sichtlich Angst vor dem Mann, zurück in ein normales Leben hat sie noch nicht gefunden. "Sie wirkt hoch traumatisiert", meinte die Amtsanwältin. "Zwar funktioniert sie nach außen hin, aber ein Leben führt sie nicht."
Der geständige Angeklagte versicherte seiner Ex-Freundin, dass er sich ihr nicht mehr nähern werde. Er ist weggezogen aus dem Hochtaunuskreis, hat einen neuen Job und willigte im Gericht ein, sich in die Alkoholtherapie zu begeben. Ihre geliebte Katze, die inzwischen bei seinem Vater lebt, wollte er allerdings nicht freiwillig rausgeben - nun muss er es tun, wenn er keinen Bewährungswiderruf riskieren will.
Haft erlassen
Von einem solchen Widerruf war er schon einmal lediglich einen Hauch entfernt gewesen. Nur einem Zufall hat er es zu verdanken, dass er seine alte Bewährungsstrafe wegen der Attacke auf seine Mutter nicht absitzen muss: Der Richter hatte sich wie üblich kurz vor Ablauf der Bewährungszeit nach neuen Ermittlungsverfahren erkundigt, das war Ende August 2019 gewesen. Er erhielt die Auskunft, es gebe nichts Aktuelles. Etwa zehn Tage später kam es zu der nun angeklagten Tat - bis der Richter davon jedoch erfuhr, hatte er die alte Haftstrafe bereits rechtskräftig erlassen.