Betrug im Schmittener Rathaus: Ist das ein Versicherungsfall?
Nach Prüfung der möglichen Haftungsansprüche im Schmittener Betrugsfall gegenüber der Gemeinde ist es wahrscheinlich, dass kein Amtshaftungsfall vorliegt. Das würde den Weg für die Zahlung einer Versicherungssumme freimachen.
Von mgö
Der Betrugsfall aus dem Schmittener Rathaus beschäftigt die Schmittener Gemeindevertretung. Foto: Friedrich
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OBERREIFENBERG - In der letzten Gemeindevertretersitzung wollte die b-now Fraktion von der Gemeindeverwaltung einen Sachstandsbericht zum Untreue-Fall im Rathaus hören.
Vorsatz fehlt
Der Vorsitzende Karl-Heinz Bös (CDU) hatte entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung Kontakt mit Landrat Ulrich Krebs und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) zu möglichen Amtshaftungsansprüchen aufgenommen. Daraufhin erstellte Dr. David Rauber vom HSGB einen 15-seitigen Bericht, aus dem sich ergab, dass mangels Vorsatz eher kein Amtshaftungsfall vorliegt. "Die Anforderung an der Kassenverordnung war auf das Jahr 1973 zurückzuführen", erklärte Bös aus der Stellungnahme, "welches in Schmitten fast unverändert vorgenommen wurde".
Bürgermeister Marcus Kinkel beschränkte sich demnach auf seine Aufsichtsfunktion. Es gab Anweisungen und Verordnungen, die allen bekannt gewesen seien. Dennoch konnte ein Mitarbeiter über 200 000 Euro unterschlagen. Selbst bei einer Überprüfung sei das nicht aufgefallen. Der Mitarbeiter im Rathaus muss demnach sehr pfiffig vorgegangen sein. Laut Rauber`s Einschätzung lag weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor.
Laut der b-now würde daher der Weg frei sein für die Inanspruchnahme der Versicherung, die 125 000 Euro zugunsten der Gemeindekasse zahlen könnte. Die Geltendmachung des Ersatzanspruches gegenüber der Versicherung wird weiterhin Thema in der kommenden Legislatur der neugewählten Gemeindevertretung sein.