Klares Votum für wiederkehrende Straßenbeiträge in Schmitten
In Schmitten soll das neue Abrechnungsmodell der wiederkehrenden Straßenbeiträge eingeführt werden. Dafür sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung aus. Das neue Modell wird am 12. Juni in einer Bürgerversammlung vorgestellt.
Von kh
Die Gemeinde Schmitten stellt am 12. Juni in einer Bürgerversammlung das neue Modell der wiederkehrenden Straßenbeiträge vor. Foto: Archiv/mgö/kh
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
SCHMITTEN - Bei einer Stimmenthaltung der b-now hat sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwochabend im Arnoldshainer Dorfgemeinschaftshaus für die Umstellung auf wiederkehrende Straßenbeiträge ausgesprochen. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das neue Abrechnungsmodell wird im Rahmen einer Bürgerversammlung am 12. Juni ab 19 Uhr in der Jahrtausendhalle in Oberreifenberg vorgestellt. Dabei informiert die Gemeinde auch über die Straßenbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Niederreifenberg (Schmittener Straße/ Brunhildestraße), die am 3. Juni begonnen haben.
Wie berichtet, werden auch bei dem neuen Abrechnungsmodell wie bei der vorherigen Regelung Anliegerbeiträge je nach baulicher Ausnutzung des Grundstücks sowie Einstufung der Straße (Anlieger-, innerörtlicher, Durchgangsverkehr) ermittelt. Zu zahlen haben jedoch nicht mehr nur die direkt betroffenen Anlieger einer Straße, sondern alle Hausbesitzer in einem zuvor festgelegten Gebiet. Das Land hatte pro künftigem Abrechnungsgebiet einen Zuschuss von 20000 Euro in Aussicht gestellt, was bei elf geplanten Gebieten (neun Ortsteile sowie Hegewiese und Feldberg) unterm Strich 220000 Euro macht. Dieser Betrag soll den Aufwand für die Umstellung mehr als ausreichend abdecken. In den einzelnen Abrechnungsgebieten würden alle Grundstückseigentümer dann die Beiträge gemeinsam zahlen, was künftig extrem hohe einmalige Beiträge für einzelne Anlieger verhindert. Zudem würden die Beitragszahlungen auf drei bis fünf Jahre gestreckt, was viele Bürger einer einmaligen Zahlung vorziehen. "Wiederkehrend" nennt sich das Modell, weil es bei jeder anstehenden Straßenbaumaßnahme Anwendung fände. Dafür, dass dabei niemand überfordert wird, sorgt die Verschonungsklausel: All jene, die schon einmal einen erstmaligen Erschließungs- oder einen wiederkehrenden Straßenbeitrag gezahlt haben, bräuchten 25 Jahre keine weiteren Zahlungen leisten.
Das mit "viele zahlen wenig, statt wenige viel" auf den Nenner gebrachte Prinzip hatte Kommunalberater Norbert Leistner, früherer Bürgermeister der Gemeinde Waldsolms, schon einmal im Ausschuss vorgestellt. Am Mittwochabend erörterte er einige Paragrafen der Mustersatzung, über die noch zu entscheiden wären, wie etwa die Veranlagung von Gewerbetreibenden und landwirtschaftlichen Betrieben: Hier ging es um die Analyse des Ziel- und des Quellverkehrs, die Einstufung von Betrieben, die keinen KFZ-Verkehr verursachen oder um die Berechnungsgrundlagen bei Bauernhöfen mit angrenzenden großen Grundstücken, auf denen vielleicht eine Feldscheune steht. Vor allem aber beantwortete er die vielen, teils sehr speziellen Fragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder, von denen einige auch in "eigener Sache" nachfragten. Der Teufel steckte oft im Detail, denn über das neue Abrechnungsmodell müssen nicht nur die mit Namen auf einem Anhang festgehaltenen Straßen, sondern auch "namenlose" Stichstraßen, Wege oder Plätze finanziert werden. Auch die Regelung, dass nur jene Anlieger zur Zahlung herangezogen werden können, die in einer fertiggestellten Straße wohnen, war von besonderem Interesse. Denn das bedeutet im Umkehrschluss, dass Anwohner einer Baustraße, die ihren auch bei dem neuen Modell nach wie vor zu zahlenden persönlichen Erschließungsbeitrag noch nicht geleistet haben, nicht für wiederkehrende Straßenbeiträge veranlagt werden können. Wird die Straße dann irgendwann gebaut, greift zunächst die 25-jährige Verschonungsfrist. Leistner fasste noch einmal zusammen: "Die Belastung aller Bürger bleibt unterm Strich gleich, wird aber zeitlich gestreckt." Für ihn sei das ein gutes und gerechtes Modell.