Goldene Zeiten mit einer eigenen kommunalen Netzgesellschaft? Dieses Vorhaben von Schmitten und mehreren Nachbargemeinden ist unter Wechselspannung angelaufen. Foto: Kopp
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SCHMITTEN - (kh). Nun also doch nicht: Um mit Nachbargemeinden zum 1. Januar 2018 eine kommunale Stromnetzgesellschaft gründen zu können, hatte die FWG/CDU-Koalition in der Schmittener Gemeindevertretung am 14. Dezember gegen erhebliche Bedenken von B-NOW, UBB und Grünen die Kündigung des Stromkonzessions- und Straßenbeleuchtungsvertrags mit der SÜWAG Energie AG beschlossen. Ein „hemdsärmliges“ und „grob fahrlässiges“ Vorgehen, schimpfte die B-NOW damals und forderte als Grundvoraussetzung zumindest einen groben Projektplan inklusive Projektorganisation und überschlägiger Wirtschaftlichkeitsberechnung. Denn, so Prof. Dr. Michael Dusemond von der Bürgerliste, die Begründungen seitens des Gemeindevorstands beruhten ausschließlich auf Behauptungen und Vermutungen.
Was in der Dezembersitzung noch niemand wissen konnte: Der Schmittener Gemeindevorstand würde von seiner Kündigungsermächtigung überhaupt keinen Gebrauch machen. Denn der Verfahrensprozess in den beteiligten Kommunen – neben Schmitten wollen sich auch Grävenwiesbach, Usingen, Neu-Anspach, Wehrheim und Glashütten mit einer eigenen Netzgesellschaft nach Weilroder Vorbild langfristig Finanzvorteile sichern – stand nicht unter Gleich-, sondern eher Wechselspannung. Und das lag, um im Bild zu bleiben, am Versorgungsunternehmen Süwag, das sozusagen als Gleichrichter fungierte und riet, erst mal abzuwarten mit der Kündigung.
Aus dem Sachstandsbericht zur Thematik, den Schmittens Bürgermeister Marcus Kinkel in derb jüngsten Parlamentssitzung vorlegte, geht hervor, dass sich die beteiligten Kommunen zunächst auf die Kündigungsoption geeinigt hatten, um den Druck auf die Süwag zu erhöhen. Kinkel weiter: „Tatsächlich hatten aber nur die Gemeinden Grävenwiesbach und Schmitten sowie die Stadt Usingen gleichlautende Beschlussvorlagen vorgelegt und Beschlüsse gefasst. Die Stadt Neu-Anspach sowie die Gemeinden Glashütten und Wehrheim haben ihre Beschlussvorschläge dahingehend geändert, die Kündigungsoption gestrichen und eine reine Überprüfung für die jeweiligen Gemeindevorstände/Magistrate beauftragt.“ Neben Schmitten sei schließlich aber nur Usingen dazu bereit gewesen, von der Option der Kündigung Gebrauch zu machen. „Die Gemeinde Grävenwiesbach teilte mir Ende des Jahres mit, dass man zwar wie wir den gleichen Beschluss gefasst hat, die Kündigungsoption aber nicht ziehen möchte. Hintergrund war, dass die Süwag umgehend und sehr offen Gesprächsbereitschaft für die Überprüfung einer möglichen Gründung einer gemeinsamen Stromgesellschaft gezeigt hat und man so nicht durch eine Kündigung atmosphärische Störungen schaffen wolle“, berichtet Kinkel.
Vom Wortlaut müsste man jetzt davon ausgehen, dass der Gemeindevorstand von Schmitten wegen gleichlautender Beschlüsse in Grävenwiesbach und Usingen die Verträge kündigen müsste. „Auslegung dieser Beschlussformulierung ist aber, dass wir nur kündigen können, wenn zwei andere Kommunen ebenfalls die Kündigungsoption ziehen. Da dies nicht der Fall ist, sieht auch der Gemeindevorstand von der Kündigungsoption ab“, so der Schmittener Rathauschef. Vielmehr werde Schmitten nun gemeinsam mit den anderen Kommunen in eine gemeinsame Prüfung mit der Süwag AG gehen, inwieweit die aktuelle Situation der Konzessionsverträge durch neue Vertragsformen wie zum Beispiel die gemeinsame Gründung einer Stromgesellschaft wirtschaftlicher für alle Beteiligten, besonders für die Kommunen wäre.
Die Verhandlungen auf kommunaler Seite werden weiter von Grävenwiesbach und Usingen geführt. Sobald relevante und besondere aktuelle Sachstände vorlägen, werden die kommunalen Gremien darüber informiert. Unabhängig davon soll in der nächsten regulären Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Schmitten der Geschäftsführer der Energiegesellschaft „Taunus-Goldener Grund“, in der auch Weilrod Mitglied geworden ist, einen Überblick dazu geben, wie die vor etwa zwei Jahren gegründete Gesellschaft aufgestellt ist. Hier halten neun Kommunen 51 Prozent. , die Süwag Energie 41 Prozent.