SCHMITTEN - Bei der Gemeindevertretersitzung in Schmitten haben die Gemeindevertreter die Änderung der Kindergartensatzung und eine Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Schmittener Kindergärten beschlossen. Diese Änderungen wurden durch die neue Datenschutzgrundverordnung, veränderte Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sowie neue Berechnungsformeln und sich daraus ergebende Rundungsfehler notwendig. Die neue Kostenbeitragssatzung tritt am 1. Januar in Kraft. Die Entscheidung über die Betreuung durch Tagesmütter muss jedoch noch etwas warten. In der Diskussion entschied man sich, Vertreter des Kinderbetreuungsservice Usingen sowie die entsprechenden Gemeindevertreter zunächst in die Sitzungen des HFA und JSS einzuladen. Hier wollen sich die Ausschussmitglieder ein Bild über die Möglichkeiten, die die professionelle Kinderbetreuung durch Tagesmütter bietet, machen.