Oberreifenberger Anlieger sollen für Erschließung zahlen
Straßenbau kostet Geld: Anlieger der Weilbergstraße in Oberreifenberg sind mit der geplanten Abrechnungsweise nicht einverstanden und haben eine Bürgerinitiative gegründet. Fotomontage: mgö/kh
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SCHMITTEN - (kh). Erstmals hat sich das Rathaus zum Protest von Anliegern der Weilbergstraße und der Altkönigstraße in Oberreifenberg zu Wort gemeldet. „Diese Straßen werden im nächsten Jahr gemacht“, betonte Bürgermeister Marcus Kinkel (FWG) gestern in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Ersten Gemeindebeigeordneten Hartmut Müller (CDU), „und die entsprechenden Anliegerbescheide werden zugestellt.“ Wer meine, dass er ungerecht behandelt werde, könne Widerspruch einlegen, aber: „Die Gemeinde zieht niemanden über den Tisch“, so der Rathauschef.
Wie berichtet, hatte Dr. Werner Templin – vor der jüngsten Kommunalwahl nach Oberreifenberg gezogen, für die CDU in die Gemeindevertretung gewählt und hier mittlerweile fraktionsloser Mandatsträger – angesichts gemeindlicher Forderungen von, wie er sagte, durchschnittlich 15 000 Euro eine Bürgerinitiative gegen die seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Veranlagung von Hausbesitzern in der Weilbergstraße und der Altkönigstraße gegründet. Es handele sich nicht um die erstmalige Herstellung einer Straße, zu der die Anlieger seitens der Gemeinde mit bis zu 90 Prozent der Kosten als beitragspflichtig herangezogen werden könnten. Vielmehr sei die Straße bereits vor Jahren ausgebaut worden: „Die Gemeinde hat seinerseits den Fehler begangen, die Straßen nicht zu erschließen“, so Templin vor gut zwei Wochen gegenüber dem UA, „jetzt ist es verjährt.“
Dem widersprechen Kinkel und Müller (der es für wichtig hält, sich in dieser Frage eindeutig zur Linie der Gemeinde zu bekennen) vehement: Eben weil es nie einen Beitragsbescheid für die betroffenen Anlieger gegeben habe, handele es sich eindeutig nicht um eine Sanierung (die für Anlieger nach den Vorgaben der Straßenbeitragssatzung kostengünstiger käme), sondern um die klar definierte „erstmalige Herstellung einer Straße“ laut Erschließungsbeitragssatzung. Dafür würden 90 Prozent der Straßenbaukosten umgelegt. Die Kosten für die Herstellung des Kanal- und Wasserleitungsnetzes gibt die Gemeinde nicht weiter; das wird über die Gebührenhaushalte geregelt. Bei ferngesteuerten „Befahrungen“ waren Schäden festgestellt worden, die nun behoben werden müssen.
Dieser Punkt, betonte der Bürgermeister gestern, sei im Übrigen auch der Grund dafür, warum man beim gemeindlichen Straßenbau in Schmitten nicht auf das von der B-NOW mehrfach vorgeschlagene Modell der bayerischen Gemeinde Rednitzhembach zurückgreifen könne. „Es ist eben nicht damit getan, oben eine neue Teerdecke aufzubringen und im Untergrund die maroden Strukturen zu belassen.“ Das Gesetz zwinge die Gemeinde dazu, ihr Kanal- und Leitungsnetz in Ordnung zu bringen. Sowohl Rathauschef als auch Erster Beigeordneter betonten gestern, die Anlieger seien wie in Schmitten seit Langem üblich bereits vor Jahren auf den Straßenbau hingewiesen worden. Selbst wenn ein Haus zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt haben sollte, werde in einem notariell beglaubigten Kaufvertrag diese sich abzeichnende Belastung des Käufers üblicherweise ausgewiesen, damit es keine böse Überraschung gebe.