In Neu-Anspach wird es praktiziert, in Schmitten erst diskutiert: Die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge würde die Last auf viele Schultern verteilen. Ein Kommunalberater hat den Haupt- und Finanzausschuss über die Neuregelung informiert.
Von kh
Nach welchen Richtlinien soll künftig der Straßenbau in der Gemeinde Schmitten finanziert und abgerechnet werden? Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die verschiedenen Varianten.
(Archivfoto: Freiling)
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SCHMITTEN - In der Diskussion um die Umsetzung der neuen Gesetzesvorgaben für die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus hat der Kommunalberater Norbert Leistner, früherer Bürgermeister der Gemeinde Waldsolms, dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Schmitten die Einführung eines wiederkehrenden Straßenbeitrages empfohlen. Am besten noch in diesem Jahr, da der Gemeinde bei Bildung von zehn Straßenbeitragsgebieten ein Landeszuschuss von immerhin 200 000 Euro winke. Denn den vom Land zugesagten Zuschuss sieht Leistner nicht dauerhaft gesichert: "In dem Topf befinden sich nur fünf Millionen Euro. Wer weiß, ob die Regelung nach der Wahl nicht geändert wird..." Daher empfehle er einen schnellen Beschluss. Einem Rat, den im Ausschuss alle Fraktionsvertreter bis auf die FWG folgten; die Freien Wähler sehen noch weiteren Beratungsbedarf, den sie bis zur Gemeindevertretersitzung erledigen wollen.
Zunächst einmal ist es wichtig, zu wissen: Es geht nicht um die Erschließungsbeiträge, die Häuslebauer bei der erstmaligen Erstellung einer Straße zahlen müssen, sondern um die Straßenbeiträge, die im Zuge einer grundlegenden Sanierung auf die jeweiligen Anlieger nach unterschiedlichen Schlüsseln umgelegt wurden. Das kann je nach Grundstücksgröße mächtig ins Geld gehen und die Hausbesitzer vor eine große finanzielle Herausforderung stellen. Im Jahr 2016 haben fast 400 der 426 hessischen Städte und Gemeinden von ihren Haus- und Wohnungseigentümern eine Beteiligung an Sanierungskosten von Straßen und Kanalnetzen verlangt (Stand 2016); die Verteilung der Kosten variiert von 25 Prozent an Durchgangsstraßen bis zu 75 Prozent in Wohngebieten. Die Neuregelung in Hessen sieht vor, dass die Kommunen frei entscheiden, ob sie Anwohner an der Finanzierung von Straßenbau und -sanierungen beteiligen oder nicht.
Drei Modelle
Laut Leistner wären drei Modelle denkbar: Die Finanzierung über eine erhöhte Grundsteuer, was zu haushaltsrechtlichen Abschreibungsproblemen führe; die Erhebung eines einmaligen Straßenbeitrags, der aber bis zu 20 Jahre lang gestundet werden könne, was der Kommune Finanzierungsprobleme bereiten würde; und eben der wiederkehrende Straßenbeitrag (wie er in Neu-Anspach eingeführt wurde), für den gelte: "Viele bezahlen wenig, anstatt wenige viel Beitrag". Anlieger, die bereits einen Einmalbeitrag in den vergangen Jahren bezahlt haben, würden für einen längeren Zeitraum von den wiederkehrenden Beiträgen befreit - bis zu 25 Jahren.
Voraussetzung für die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge ist die Einteilung der Gemeinde in Abrechnungsgebiete; in Schmitten könnten es analog der Ortsteile plus Hegewiese zehn sein. Zahlen würden stets die Grundstückseigentümer in den Gebieten, in denen eine Straße erneuert wird, wobei es laut Leistner sinnvoll wäre, die Beiträge auf eine Dauer von fünf Jahren zu erheben. Danach bleiben die Grundstückseigentümer so lange beitragsfrei, bis wieder einmal eine Straße saniert werden muss. Da der Verwaltungsaufwand höher sein dürfte als zuvor, gewährt das Land besagten Zuschuss von 20000 Euro pro Abrechnungsgebiet.