Schmitten ist bislang gut mit Hessen-Forst gefahren
Antonio Martins, Abteilung Liegenschaften und Forst im Rathaus Schmitten, erklärt die Betreuung des 1300 Hektar großen Gemeindewaldes. Aus seiner Sicht kann die Feldberggemeinde zufrieden mit der Dienstleistung von Hessen-Forst sein.
Viel Schadholz: Der Gemeindewald in Schmitten musste im vergangenen Jahr bluten. Archivfoto: Schenckenberg
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SCHMITTENAm Anfang steht der Wald, der in unserem Gebiet komplett von Menschenhand geschaffen wurde und teilweise aus Baumarten besteht, die nicht unbedingt zum Standort passen. Diese Gegebenheiten können wir kurzfristig nicht ändern. Wir sind aber bemüht, nach neusten in Forschungsstationen und Feldversuchen gewonnenen Erkenntnissen diese vermeintlichen Fehler der Vergangenheit für die Zukunft zu ändern. Bei uns beginnt also eigentlich alles mit der Forsteinrichtung. Diese ist ein Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb. Sie beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes, die mittelfristige Planung und die damit verbundene Kontrolle der Nachhaltigkeit im Forstbetrieb. Darüber hinaus wird im Sinne eines Controllings der Vollzug im abgelaufenen Planungszeitraum von meistens zehn Jahren den zugrunde liegenden Zielvorgaben gegenübergestellt. Die Zielvorgaben werden von der Gemeinde als Waldeigentümer vorgegeben. Diese müssen natürlich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Grob gesagt, entscheidet der Waldeigentümer, ob sein Wald eher nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt wird oder noch der Naturschutz und die Naherholung im Vordergrund steht. Am besten ist wahrscheinlich, alles ausgewogen mit einzubringen. So wurden in Schmitten zumindest die letzten zwei Forsteinrichtungen geplant und die Vorgaben gemacht.
Bei der Forsteinrichtung werden durch eine Waldinventur unter anderem Daten über Grenzen, Waldfunktionen, Bestockung und Standort gewonnen. Anhand dieser Aufnahme werden insbesondere Hiebsätze für einen längeren Zeitraum - meist zehn Jahre - geplant. Die Ergebnisse werden in sogenannten Forsteinrichtungswerken niedergelegt. Die Forsteinrichtung kann übrigens sowohl von der Forstverwaltung (in unserem Fall Hessen Forst) sowie im Zuge des Outsourcings durch freiberuflich tätige Forstsachverständige durchgeführt werden. Aus dem Forsteinrichtungswerk werden die jährlichen Planungen herausgearbeitet. Diese sind die Vorgaben für das laufende Jahr. Auch diese Vorgaben werden dem Waldeigentümer vorgelegt und müssen von diesem beschlossen werden. Meistens werden noch Korrektuen hinsichtlich der Ausgaben oder geplanten Einnahmen vorgenommen. Meistens davon abhängig, wie jeweils die übrige Haushaltslage aussieht.
Die jährliche Planung (Hauungsplan / Wirtschaftsplan) ist sehr detailliert ausgearbeitet und zeigt sämtliche, planbaren Aufgaben auf. Dieser Wirtschaftsplan ist Teil des gemeindlichen Haushaltes und wird mit diesem beschlossen. Anhand dieses beschlossenen Haushaltes erfolgt die Arbeit über das gesamte Jahr. Wenn durch unvorhersehbare Ereignisse ein Handlungsbedarf besteht, und dieser nicht mit den geplanten Vorgaben durchführbar ist, werden die nötigen Maßnahmen mit dem Waldeigentümer besprochen und erst nach Auftragserteilung vorgenommen. Die Gemeinde Schmitten hat sich dazu entschlossen sich durch den Landesbetrieb Hessen Forst betreuen zu lassen. Das Ganze nennt sich dann Regelbeförsterung. Die Aufgaben des Landesbetriebs HessenForst sind in § 27 HWaldG geregelt. Der Landesbetrieb Hessen-Forst nimmt nunmehr in erster Linie die Rechte und Pflichten des Landes als Waldeigentümer wahr und erbringt forstbetriebliche und -technische Dienstleistungen für den Körperschafts- und Privatwald.
Da bei Hessen-Forst keine Gewinnabsicht besteht wie eventuell bei einem Partner aus der freien Wirtschaft kann davon ausgegangen werden, dass die Hessen-Forst anvertrauten Wälder nur nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und im Einklang von Holzernte und Naturschutz bewirtschaftetet werden. Dies geschieht natürlich nach den zuvor vom Waldeigentümer festgesetzten Vorgaben. Für diese Arbeit erhält Hessen-Forst Gebühren, die sogenannten Beförsterungskosten. Nach Überlegungen des Forstamtsausschusses zu einem neuen Betreuungs- und Entgeltsystems im Jahr 2016 wurden Daten, Informationen und durchschnittliche Verhältnisse im betreuten Körperschaftswald nach Analyse der Erlöse und Kosten in den Jahren 2010 bis 2015 sowie einer Projektion bis 2025 zugrunde gelegt und ein neues Entgeltsystem geschaffen.
Das Leistungspaket für die Betreuung des Körperschaftswaldes durch den Landesbetrieb setzt sich aus vier Modulen zusammen:
1. forsttechnische Leitung: diese ist kostenfrei.
2. forsttechnischer Betrieb Richtsatz 1: sonstige forsttechnische Maßnahmen (17,51 Euro pro Hektar).
3. forsttechnischer Betrieb Richtsatz 2: Umsetzung von Holzerntemaßnahmen (3,50 Euro pro Festmeter).
4. forsttechnischer Betrieb Richtsatz 3: Holzkaufverträge und Rechnungsstellung (2,50 Euro pro Festmeter).
Die dafür zu erbringenden Dienstleistungen, werden in der Verordnung über die fachliche Betreuung des Körperschaftswaldes geregelt. Für die Forstbetriebsplanungen werden noch 4 Euro pro Hektar an den Landesbetrieb gezahlt.
Nach der Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und dem Land Baden Württemberg, wurde auch das Land Hessen aufgefordert, neue Strukturen zu schaffen. Kommunale Forstbetriebe über 100 Hektar dürfen den Holzverkauf nicht mehr durch den Landesbetrieb durchführen. Es wurde die Lösung geschaffen, mit vielen umliegenden Kommunen zusammen eine Holzverkaufsgesellschaft zu gründen, die zukünftig die Holzvermarktung durchführt. Als Entgelt für diese Tätigkeit wird der ehemals an den Landesbetrieb für die gleiche Arbeit gezahlte Richtsatz 3 in Höhe von 2,50 Euro pro Festmeter gezahlt. Es ergeben sich somit keine Mehrkosten. Die übrige forsttechnische Betreuung verblieb bei Hessen Forst. In Kosten sieht das für Januar bis Dezember 2019 wie folgt aus:
Richtsatz 1 an Hessen-Forst: 34.134 Euro; Richtsatz 2 an Hessen-Forst: 54.722 Euro; Richtsatz 3 an HessenForst : 16.427 Euro, Zahlung an Holzagentur-Taunus GmbH: 29.738 Euro.
Unterm Strich waren es also rund 135.000 Euro.
Der Landesbetrieb hat 2019 noch bis zum Ende des dritten Quartals Rechnungen zum Richtsatz 3 erstellt, da die Holzverkaufsgesellschaft sich noch im Aufbau befand. Es gab wegen der Menge an geschädigtem Holz, was möglichst schnell aufgearbeitet, abgefahren und in Rechnung gestellt werden musste, vom Land eine entsprechende Sondergenehmigung. Die Gemeinde Schmitten hat sich 2019 dazu entschieden, dass vom Käfer befallenen Holz möglichst schnell aus dem Forst zu entfernen, um eine schnelle Ausbreitung des Käferbefalls zu minimieren. Auch als die umliegenden Kommunen aufgrund fehlender Unternehmer und Fuhrleute ihren Käferholzbestand nicht aufarbeiten konnten, wurde im Schmittener Forstbetrieb, dank der guten Verhandlungen durch das Forstamt Königstein, die Arbeit fortgesetzt. Zum Ende des Jahres hat auch der Landesbetrieb die Arbeiten eingestellt. Die Gemeinde Schmitten hat trotzdem weitergemacht, um sich im Kampf gegen den Käfer nicht geschlagen zu geben. Im Nachhinein gesehen war es die richtige Strategie. Der Blick in die Nachbarwälder zeigt dort vermehrt größere Lücken im Bestand als im Gemeindewald Schmitten. Auch in einem weiteren Punkt war das Vorgehen richtig: Die gesamte Holzmenge konnte bei der Förderung zur Gewährung einer Zuwendung für Waldschutz II gemäß der Extremwetterrichtlinie Wald vom 1 l.September 2019 berücksichtigt werden. Diese Förderung bringt der Gemeinde Fördermittel in Höhe von 99.506 Euro ein. Dadurch verringern sich die getätigten Ausgaben 2019 um diesen Betrag.
Für das laufende Jahr 2020 sieht die Vorgehensweise so aus:
Es werden nur die nötigsten Ausgaben getätigt. Es muss jedem klar sein, dass das unter anderem auch Auswirkungen beim Wegebau haben wird. Es sind nur 6.000 Euro für die dringendsten Arbeiten im Plan vorgesehen. Es wird kein frisches Holz geschlagen, solange der Marktpreis kein einigermaßen lukratives Geschäft erlaubt.
Die Aufarbeitung des zu erwartenden Käferholzes wird fortgeführt. Der bestehende Selbstwerbervertrag mit der Firma Marco Müller ermöglicht es, das betroffene Holz verkaufen zu können.
Es wird versucht, mit anderen verbliebenen Baumarten, soweit möglich und von der Forsteinrichtung genehmigten, die Kosten etwas aufzufangen.
Es werden weiterhin sämtliche möglichen Fördermittel beantragt.
Es wird erwartet, dass sich die Lage eventuell schon zum Ende 2020 verbessern wird, falls sich der Sommer 2019 nicht wiederholt. Sollte dies der Fall sein, ist die Gemeinde Schmitten mit dem zurückgestellten Bestand gut aufgebaut und kann dann eventuell die Verluste, zumindest zum Teil, wieder wettmachen. Trotzdem ist der Forstbereich nicht100-prozentig planbar, da sehr viele vom Menschen nicht beeinflussbare Faktoren mitspielen.
Antonio Gaspar Martins ist in der Gemeindeverwaltung Schmitten für Liegenschaften und Forst zuständig.