Im Oktober wurden in Schmitten wiederkehrende Straßenbeiträge beschlossen. Nun hat die Gemeinde Schmitten in einer Informationsveranstaltung ihre Bürger informiert.
SCHMITTEN - Wenn früher in Schmitten eine bereits erschlossene Straße saniert werden musste, so konnte es für Anwohner richtig teuer werden. Denn eine grundhafte Sanierung einer Straße konnte, je nachdem ob es sich um eine reine Anwohnerstraße oder eine Durchfahrtstraße handelte, für die Anwohner bedeuten, dass sie 50, 70 oder gar bis zu 90 Prozent der Kosten für die grundhafte Sanierung zu tragen hatten, je nach Größe, Lage und Nutzung des betreffenden Grundstücks. Und da konnten mitunter hohe fünfstellige Beträgen zusammenkommen. Gerade für Rentner oder Menschen mit geringem Einkommen kaum zu stemmen. Zudem es auch vorkommen konnte, dass Anwohner zweimal zur Kasse gebeten werden, weil ihr Grundstück ein Eckgrundstück ist.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Schmitten im letzten Oktober die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen beschlossen und an diesem Montag dazu eine Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus in Arnoldshain durchgeführt. Lediglich 40 Einwohner Schmittens waren gekommen, um den Worten von Thomas Becker von der Firma Kommunal-Consult Becker AG zu lauschen, die in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schmitten über die Vor- und Nachteile bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen informierte.
Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen beteiligen sich alle Bürger einer Berechnungseinheit mit einem geringen Anteil an den Kosten für Straßensanierungen in ihrem Berechnungsgebiet. Ausgenommen davon sind Anwohner, die in den letzten 25 Jahren bereits einmal für die Sanierung "ihrer" Straße zur Kasse gebeten wurden. Sie müssen vor Ablauf der 25 Jahre nichts bezahlen - so lange herrscht eine Schonfrist. Das bedeutet bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen aber auch, dass Anwohner einer Straße eben nicht nur die Sanierungskosten ihrer eigenen Straße bezahlen müssen, sondern für die Sanierung aller Straßen in ihrem Berechnungsgebiet. Das allerdings mit wesentlich niedrigeren Beiträgen. Straßen, die im Zuständigkeitsbereich von HessenMobil liegen, sind davon normalerweise nicht betroffen. Trotzdem müssen Anwohner in Ausnahmefällen auch hier in die Tasche greifen - beispielsweise beim Ausbau der Landesstraße in Niederreifenberg, bei dem die Anwohner zwar nicht für den Ausbau der Straße aufkommen müssen, wohl aber für die Sanierung der Bürgersteige.
Ebenso gilt eine andere Regelung für die Neuerschließung, die vollständig vom Eigentümer übernommen werden müssen. Wenn Straßen in dem Baugebiet noch nicht ausgebaut sind, müssen die Straßenausbaukosten zu 90 Prozent von den Eigentümern übernommen werden.
So rechnete Becker anhand eines Beispiels aus einer anderen Gemeinde vor, dass dort ein Anwohner nach der alten Vorgehensweise anteilig für die Sanierung seiner Straße 8792 Euro gezahlt hat, nach dem neuen Modell aber lediglich fünf mal 101 Euro bezahlen müsste. Allerdings muss er sich künftig auch bei allen anderen Straßensanierungsprojekten in seinem Berechnungsgebiet finanziell beteiligen.
Schmitten selbst ist in elf Berechnungsbezirke aufgeteilt. Neun davon machen die natürlich gewachsenen Schmittener Ortsteile aus, ein weiterer Berechnungsbezirk ist die Schmittener Hegewiese, der letzte Berechnungsbezirk setzt sich aus den Feldberggebieten zusammen.
Wer muss zahlen?
Und wer muss denn nun zahlen? Das sind lediglich diejenigen Einwohner, deren Straßen in der Vergangenheit bereits ausgebaut worden sind und deren Zahlung länger als 25 Jahre zurückliegt. Als ungefähre Faustregel dafür gilt, dass eine Straße mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits ausgebaut wurde, wenn sie über eine Straßenbeleuchtung, eine asphaltierte Straßendecke und eine Straßenentwässerung verfügt. Die freien Wähler möchten nun, dass alle Straßen alphabetisch katalogisiert werden sollen, die nicht erstmalig ausgebaut sind, sodass jeder nachschlagen kann, ob auf ihn unmittelbar wiederkehrende Straßenbeiträge zukommen oder nicht.
Der Gemeindeanteil ist bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen zwar nicht genau festgelegt, allerdings wurde er in Schmitten bereits rechnerisch ermittelt. Die Gemeinde übernimmt in Arnoldshain 35,77 Prozent, in Brombach 30,30 Prozent, in Dorfweil 27,12 Prozent, in Hunoldstal 34,68 Prozent, in Niederreifenberg 34,04 Prozent, in Oberreifenberg 30,75 Prozent, in Schmitten 34,13 Prozent, in Seelenberg 27,99 Prozent, in Treisberg 31,82 Prozent, auf der Hegewiese 29,57 Prozent und auf den Feldbergstraßen 25 Prozent. Bevor jedoch die ersten Bescheide verschickt werden, erhalten alle Anlieger Fragebögen zur Selbstauskunft, damit ihr Anwesen abhängig von der Geschossanzahl und Art der Nutzung eingeordnet werden kann. Die Straßenbeiträge dürften übrigens nicht auf die Mieter umgelegt werden, das wäre nur möglich, wenn die Gemeinde den Straßenbau über eine Erhöhung der Grundsteuer finanziert.