Wasserverschwendung soll in Schmitten richtig Geld kosten
Die Schmittener Gemeindevertretung berät über eine vom Gemeindevorstand vorgeschlagene Gefahrenabwehrverordnung für den Fall eines Trinkwassernotstands. Danach Wasserverschwendung mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Blick in den Schmittener Trinkwasserstollen: Im Mai tröpfelte es hier noch, im Sommer war er komplett ausgetrocknet. Die Gemeinde will die Verschwendung des kostbaren Guts künftig bestrafen können. Archivfotos: Götz
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SCHMITTEN - Wer in Zeiten knappen Wassers zuviel von diesem wertvollen und unverzichtbaren Lebensmittel verbraucht, der soll künftig auch bestraft werden können. Über eine entsprechende Vorlage des Gemeindevorstandes werden demnächst die Ausschüsse der Gemeindevertretung Schmitten beraten. Es gibt Klärungsbedarf, was sich in der jüngsten Sitzung des Gemeindeparlaments deutlich zeigte. Auch über einen Vorschlag von Prof. Dr. Michael Dusemond (B-NOW), der gestaffelte Wassergebühren ins Gespräch brachte, dürfte zu reden sein.
Für den Gemeindevorstand ist die Situation eindeutig: "Aufgrund der seit dem letzten Jahr entstandenen anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Wasserknappheit ist es notwendig, dass die Gemeinde bei eintretendem Trinkwassernotstand das Recht besitzt, auf den achtsamen Umgang mit Trinkwasser einzuwirken und bei Nichteinhaltung Ordnungsstrafen zu erteilen", begründen die Gemeindeväter ihre Forderung nach einer "rechtskräftigen Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung sowie ein handlungsfähiges Ordnungsamt." Diese Gefahrenabwehrverordnung orientiert sich an Vorgaben, die auch andere Kommunen vor dem Hintergrund anhaltender Dürreperioden bereits gemacht haben. Gemäß der Verordnung darf bei einem offiziellen Trinkwassernotstand zum Beispiel kein Trinkwasser zum Beregnen von Gärten, zum Befüllen von Schwimmbädern, Teichen oder Speicherbehältern (außer diese Speicher dienen der Gefahrenabwehr, also etwa dem Brandschutz), zum "Kärchern" des Hofes oder gar zum Autowaschen benutzt werden. Während des Notstands kann die Gemeinde sogar Sperrzeiten anordnen, während der Wasserhähne nicht geöffnet werden dürfen. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Geldbußen bis zu 5000 Euro verhängt werden.
Für die FWG/CDU-Koalition kündigte Bernhard Eschweiler, sie stimme einer solchen Gefahrenabwehrverordnung grundsätzlich zu, wolle aber im Zuge der Beratungen auch Perspektiven erörtern, wie die langfristige Wasserversorgung künftig sichergestellt werden könne. Im Ausschuss sollten die entsprechenden Fachleute ihre Konzepte vorstellen.
Bürgermeister Marcus Kinkel (FWG) äußerte dazu, in der Gemeinde gebe es genug Wasser. "Das Problem ist der gestiegene Wasserverbrauch." Man sei mit den entsprechenden Behörden im Gespräch, berate über neue Bohrungen und Bezugsquellen. Mit der Gefahrenabwehrverordnung sei die Gemeinde aber in der Lage, bei Verschwendung konkret einzugreifen: "Eine Geldbuße über 5000 Euro kann ja mal wirken."
Auch die B-NOW begrüßte die Vorlage, so ihr Sprecher Prof. Dr. Dusemond. Das Vertrackte bei einer solchen Verordnung sei aber immer auch, sie kontrollieren zu können. Verstöße werde die Gemeinde nur durch Zufall entdecken. Im Endeffekt laufe es darauf hinaus, dass sich die Nachbarn gegenseitig anzeigten.
Gestaffelte Gebühren?
Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, über eine gestaffelte Wassergebühr nachzudenken: Gebühren, die ansteigen, wenn mehr als der Durchschnittsverbrauch abgerufen wird: "Das Einzige, was beim Bürger zieht, ist es, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht."
Ganz ohne Kontrolle werde das Wasser nicht verbraucht, entgegnete der Rathauschef: Tatsächlich könne das Wasserwerk sehr genau nachvollziehen, in welchen Objekten besonders viel Wasser gezapft würde. In solchen Fällen könne das direkte Gespräch zu einer Verhaltensänderung führen. Ansonsten sei ein Bußgeld das letzte Mittel.
Während Dr. Uwe Ewerdwalbesloh (FDP) sich gegen eine "reine Verbotsstruktur" aussprach, betonte Christian Schreiter (B-NOW), wenn Sanktionen gegen einen zu hohen Wasserbrauch nicht ordnungspolitisch untermauert würden, gehe "das in Richtung Willkür." Im Ausschuss habe man genug Zeit, darüber zu beraten, und in den nächsten Wochen werde es ja keinen Notstand geben. "Doch", widersprach Bürgermeister Kinkel: Gerade im Oktober werde es eng werden, denn die fehlenden Wasserreserven machten sich erst zeitversetzt bemerkbar.