Winterdienst in Schmitten: Zwischen gesetzlichem Auftrag und personeller Leistungsfähigkeit
Die schnelle „Eingreifgruppe“: Schmittens Bauhof ist gut gerüstet für den bevorstehenden Winter. Foto: Freiling
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SCHMITTEN - (hof). Die Hinweisschilder an den Schmittener Ortsein- und -ausgängen sprechen eine beredte Sprache: „Eingeschränkter Winterdienst“. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Schmittener Bauhof im anstehenden Winter seiner Räum- und Streupflicht nicht mehr nachkommen wird. Allerdings werden sich auch die von einem bislang exzellenten Winterdienst verwöhnten Mitbürgerinnen und Mitbürger künftig mit einem im Bedarfsfalle abgespeckten Winterdienstprogramm abfinden müssen.
„Noch können wir den Winterdienst mit vier Leuten auf vier Fahrzeugen gewährleisten“ betont Schmittens Erster Beigeordneter Hartmut Müller. „Wenn uns allerdings personelle Engpässe, wie bereits im Sommer und im Herbst diesen Jahres geschehen, treffen sollten, müssen wir etwas zurückstecken“ ergänzt er. Dann könnte es passieren, dass in der ersten Priorität zunächst nur die neuralgischen Verkehrslagen geschoben werden.
Die Gesetzeslage
„Das Hessische Straßengesetz sagt ganz klar: die Gemeinde hat Winterdienst nur im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Dabei wird berücksichtigt, dass grundsätzlich Winterdienst nur an gefährlichen und verkehrsbedeutenden Straßen zu leisten ist“ präzisiert Müller die gesetzliche Ausgangslage. Alles, was der Gemeindebauhof in der Vergangenheit zusätzlich geleistet hat, ist demzufolge rein freiwillig und nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personals zu bewerkstelligen gewesen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben nämlich sind die Straßen, die tatsächlich gestreut und geräumt werden müssen, nach bestimmten Kategorien einzuteilen. Zieht man allein die für diese Kategorien maßgeblichen Kriterien heran, würde in Schmitten nur in einem kleinen Umfang Winterdienst von Seiten der Kommune zu leisten sein. Zum Wohle der Bürger ist allerdings schon seit Jahrzehnten ein weitaus umfassenderer Winterdienst angeboten worden „ohne hierzu de facto und de jure verpflichtet zu sein“ fügt der Erste Beigeordnete hinzu.
Dieses Angebot soll auch in Zukunft nach Möglichkeit so aufrecht erhalten bleiben. Allerdings gilt: Allein aus diesem über das normale Maß hinaus geleistetem Winterdienst lassen sich jedoch keine Ansprüche der Bürger ableiten, auch nicht aus dem Gedankengut des sogenannten „Gewohnheitsrechtes“ heraus. Wenn es im Bauhof also künftig personell eng werden sollte, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger im Einzellfall darauf einstellen, dass „Nebenstraßen vielleicht nicht mehr so schnell und so häufig geräumt werden, wie dies in der Vergangenheit der Fall war“, meint Müller.
Hinweise, Anregungen und Beschwerden zum Winterdienst können übrigens jetzt über eine aktuelle „Hotline“ ins Rathaus gemeldet werden. Unter der Rufnummer 06084 / 4611 können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen auf Band sprechen. Wer allerdings mehr Wert auf die Kommunikation auf elektronischem Wege legt, der kann unter winterdienst@schmitten.de seine Nachrichten auf den Weg bringen. „Wir bemühen uns, den vorgebrachten Hinweisen schnellstmöglich nachzugehen und sie zeitnah abzuarbeiten“ so Müller, der aber auch gleichzeitig einschränken muss, dass „wir personell nicht dazu in der Lage sind, jeden Anrufer zurückzurufen oder auf sämtliche E-Mails zu antworten“. Gleichzeitig muss der Erste Beigeordnete allerdings auch alle Schmittener in die Pflicht nehmen „Unsere Straßenreinigungssatzung sieht eine Bringschuld der Anlieger hinsichtlich der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Verhältnissen vor. Diese Bringschuld ist in der Vergangenheit von dem einen oder anderen nur sehr zögerlich erbracht worden“. Wer sich über die Einzelheiten hierzu informieren will, kann dies bei dem Internetauftritt der Gemeinde www.schmitten.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice/Satzungen in aller Ruhe vor dem heimischen Computerbildschirm nachlesen.