Prozess gegen 28-jährigen Weilroder: Angeklagter will in Therapie
Im Prozess gegen einen Weilroder, der seine Frau mehrfach brutal zusammengeschlagen hat, spricht der 28-Jährige nun von Reue: Er will endlich seine Drogensucht loswerden und ein besserer Mensch werden.
Im Prozess gegen einen Weilroder, der seine Frau mehrfach brutal zusammengeschlagen hat, spricht der 28-Jährige nun von Reue. Foto: Fotolia
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WEILROD - Im Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, der seine Frau mehrfach brutal geschlagen haben soll, wurden nun die Plädoyers gehalten. Die Anklage lautet auch auf versuchte Tötung - ob das Gericht diese jedoch sieht, ist fraglich. Der Staatsanwalt hatte hierzu bei seinem Plädoyer deutlich seine Meinung gesagt: "Ein versuchter Totschlag konnte nicht nachgewiesen werden." Es bliebe die gefährliche Körperverletzung und die Beleidigung, hierfür solle der Mann zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt werden.
Wie berichtet, soll der Angeklagte 2019 und Anfang dieses Jahres seine mittlerweile von ihm geschiedene Frau mehrfach krankenhausreif geprügelt haben - auch vor den Augen der Kinder. Angeklagt sind drei Taten, die schlimmste soll im vergangenen Januar geschehen sein. Die zierliche Frau wollte ihn damals nicht zurück ins gemeinsame Haus in Weilrod lassen, daraufhin soll er das Terrassenfenster eingeschlagen, in die Räume eingedrungen, sie gewürgt und auch mit dem Puppenwagen der Kinder geschlagen haben. Sie erlitt dabei unter anderem eine Lungenquetschung, Rippenserienbrüche und einen Nasenbeinbruch. Als ein Freund der Frau an der Haustür klingelte, hörte er mit dem Schlagen auf und öffnete. Der Besucher sah die verletzte Frau und die schreienden Kinder, er wies den heute 28-Jährigen aus dem Haus. Dieser ging, soll jedoch kurz darauf wiedergekommen und die Frau mehrfach bespuckt haben.
"Es ging ihm darum, sie zu erniedrigen, aber er wollte ihr nicht das Leben nehmen", war sich der Staatsanwalt sicher. Denn dazu hätte er Gelegenheit gehabt, so hätte er etwa die bewusstlose Frau weiter würgen können. Hinzu käme, dass sich die Frau nicht in akuter Lebensgefahr befunden habe. Bei der Frage zur Schuldfähigkeit bezog er sich auf das Gutachten des Psychiaters. Danach war der Mann trotz seiner maximal 1,91 Promille Alkohol intus voll schuldfähig gewesen. Denn sogenannte Ausfallerscheinungen zeigte er bei der Tat nicht: Laut den Zeugenaussagen hatte er weder gelallt, noch war er getorkelt; dagegen soll er sich durchaus zielgerichtet verhalten und auf der Flucht sogar noch daran gedacht haben, seinen blutverschmierten Pulli auf links zu drehen. Genützt hat ihm das nichts - die Polizei nahm ihn nur rund einen Kilometer vom Haus entfernt fest.
Laut Meinung des Staatsanwalts soll der 28-Jährige, der seit Jugendtagen Drogen nimmt und Alkohol trinkt, einen Teil der Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt verbringen und dort therapiert werden. "Das ist die letzte und einzige Chance für den Angeklagten, nach der Haft straffrei zu leben." Für diese sogenannte Unterbringung plädierte auch der Rechtsanwalt des Mannes. "Das ist für ihn das Wichtigste. So wird ihm die Chance gegeben, an sich zu arbeiten", sagte er, sein Mandant neben ihm nickte. Auch er sehe keine versuchte Tötung; zudem glaube er nicht, dass sein Mandant im Gericht gelogen habe.
Damit spielte der Rechtsanwalt auf das Plädoyer der Anwältin ihm gegenüber an. Diese vertrat die Ex-Ehefrau des Angeklagten und hatte sich etwas spöttisch über die "für ihn praktische Form der Amnesie" geäußert, die der 28-Jährige in der Verhandlung gezeigt habe. Der Mann hatte die Taten zwar nicht geleugnet ("Ich denke mal, das ist so abgelaufen"), aber auch gesagt, er könne sich an nichts erinnern. Weder der Rechtsanwalt des Angeklagten noch die Vertreterin der Ex-Ehefrau stellten einen Antrag über die Dauer der Haft.
Zum Ende der Verhandlung durfte wie üblich noch einmal der Angeklagte etwas sagen. Er wolle sich entschuldigen und sei von sich selbst schockiert, ließ er wissen und fügte hinzu: "Ich will eine Therapie machen, um ein besserer Mensch zu werden."