Schwerbehinderung von 100 – Wie viel Geld steht Ihnen bei diesem Behinderungsgrad zu?
Viele Menschen mit Behinderung leiden unter Armut. Um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können Menschen mit einer Schwerbehinderung von 100 Zuschüsse beantragen.
Frankfurt – Knapp acht Millionen schwerbehinderte Menschen leben laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) in Deutschland. Ebenso wie Alleinerziehende, Migrant:innen und zunehmend auch Rentner:innen sind sie häufig von Armut betroffen, etwa wegen mangelnder Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Laut einem Bericht des Sozialministeriums liegt das Armutsrisiko von Menschen mit Behinderung bei 20 Prozent.
Schwerbehinderung von 100: Anspruch auf Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
Als behindert gelten nach Definition des Sozialgesetzbuches Menschen, die unter „körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen“ leiden und dadurch nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Menschen, die einen Grad von mehr als 50 aufweisen, gelten als schwerbehindert und haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis sowie auf bestimmte „Nachteilsausgleiche“. Diese sind durch das sogenannte Bundesversorgungsgesetz geregelt.

Ein Grad der Behinderung von 100 stellt die größtmöglich anerkannte Schwerbehinderung dar. Eine Einstufung dieses Grades können Betroffene beim Versorgungsamt beantragen – hierfür ist unter anderem ein ärztliches Gutachten nötig. Wer als schwerbehindert mit einem Grad von 100 eingeordnet wird, kann beim Staat spezielle Zuschüsse, Vergünstigen und Steuerentlastungen beantragen. Bis zu 800 Euro sind monatlich möglich.
Zuschüsse bei Schwerbehinderung von 100: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Menschen mit einem Behinderungsgrad von 100 steht etwa ein Steuerfreibetrag von 2.840 Euro zu, schreibt das Online-Portal Anwalt.org. Darüber hinaus profitieren Betroffene von einem besonderen Kündigungsschutz sowie Zusatzurlaub von fünf Tagen. Für eine entsprechende Ausstattung des Arbeitsplatzes besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Auch eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags und bei Eintrittspreisen werde gewährt. Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn können bei einer nachgewiesener Schwerbehinderung von 100 meist kostenlos genutzt werden. Beantragt werden die Gelder bei den entsprechenden Ämtern wie der Pflege- und Rentenkasse, den Versorgungsämtern in Hessen sowie bei kommunalen Einrichtungen.
- Die staatlichen Zuschüsse und Vergünstigungen auf einen Blick
- 2.840 Euro Steuerfreibetrag
- Nachteilsausgleich im Arbeitsleben
- Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
- Behindertenparkausweis
- Kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
- Ermäßigung der Kurtaxe
- Vorzeitige Altersrente
- Ermäßigte Rundfunkbeiträge
Staatliche Zuschüsse: Viele Krankheiten gelten als Schwerbehinderung von 100
Welche Erkrankungen als Schwerbehinderung gelten, kommt auf das Ausmaß der Einschränkungen an. Chronische Darmerkrankungen wie eine Colitis Ulcerosa oder eine chronische Hepatitis können ebenso wie eine starke Migräne, Rheuma, schwere Akne oder Krebserkrankungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 60 eingeschätzt werden. Unter einen Behinderungsgrad von 100 können eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Leukämie sowie Hirnschäden, etwa schwere psychische Störungen, fallen. Das Service- und Notruf-Portal für Sicherheit und Pflege libify.com liefert eine Auflistung aller Krankheiten.
Schwerbehinderung von 100 | |
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Lungentuberkulose | 100 |
Arterielle Verschlusskrankheiten | 50-100 |
Herz-Erkrankungen | 50-100 |
Zwerchfellbrüche | 50-100 |
Erkrankung der Atmungsorgane | 50-100 |
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte | 100 |
Hodgin-Krankheit | 60-100 |
Hautkrankheiten | 50-100 |
Mukoviszidose | 80-100 |
Leukämie | 100 |
Versteifung der Hüftgelenke | 80-100 |
Hirnschäden (auch psychische Störungen) | 50-100 |
Trotz Zuschüssen bei Schwerbehinderung von 100 leiden Betroffene unter Diskriminierung
Trotz der Versuche, das Leben von Betroffene etwa mit staatlichen Zuschüssen zu erleichtern, werden behinderte Menschen in unserer Gesellschaft diskriminiert. Gerade im Arbeitsleben haben es Menschen mit Schwerbehinderung nicht leicht. Besonders Frauen mit Behinderungen leiden unter schlechterer Bezahlung und kaum vorhandener Aufstiegsmöglichkeiten, erklärt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch im Gespräch mit fr.de. (tt)