Arbeitgeber darf einen Wechsel ins Großraumbüro anordnen

Wo haben Beschäftigte zu arbeiten? Darüber darf in der Regel der Arbeitgeber entscheiden - auch dann, wenn es um den Umzug vom Einzel- in ein Großraumbüro geht.
Wo haben Beschäftigte zu arbeiten? Darüber darf in der Regel der Arbeitgeber entscheiden - auch dann, wenn es um den Umzug vom Einzel- in ein Großraumbüro geht.
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