Karneval und Fasching: Kostümiert am Steuer – das kann richtig teuer werden
Wer an Karneval mit dem Auto fahren will, sollte sich sein Kostüm gut aussuchen, sonst könnte es teuer werden. Seit 2017 gilt ein Vermummungsverbot.
Den 11.11 und Rosenmontag hat sich wohl jeder Karnevalist rot im Kalender angestrichen. Das eine Datum markiert bekanntlich den Auftakt der fünften Jahreszeit, während das anderen in vielen Regionen den Höhepunkt des Straßenkarnevals markiert. Ohne Kostüm geht dann natürlich nichts. Doch wer sich hinters Steuer setzt, sollte seine Verkleidung weise wählen– sonst kann es teuer werden.
Ähnlich wie zu Halloween ist nämlich nicht jedes Kostüm auch konform mit der Straßenverkehrsordnung. Wer beispielsweise als maskierter Superheld die Zelte und Kneipen unsicher machen will, sollte nicht gleich das ganze Kostüm anziehen. Denn seit 2017 herrscht in Deutschland ein Vermummungsverbot. Heißt: Das Gesicht darf nicht so verhüllt werden, dass die Person nicht mehr erkennbar ist.
Karneval und Fasching: Kostümiert am Steuer – das kann richtig teuer werden
Dass relevante Gesichtspartien erkennbar sind, ist etwa für die automatische Verkehrsüberwachung (beispielsweise durch Blitzer) wichtig. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Zusätzlich kann der Halter dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zuführen.

Doch auch Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit dürfen durch das Kostüm an Karneval – oder Fasching – nicht eingeschränkt werden. Clownsschuhe sind entsprechend für Jecke ebenso tabu wie der Iron-Man-Helm. „Wer derart verkleidet am Steuer sitzt, kann von der Polizei mit 60 Euro zur Kasse gebeten werden. Kommt es deswegen zu einem Unfall, kann die Vollkaskoversicherung die Übernahme des Schadens ablehnen oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzen“, betont der ADAC und rät: Sperrige Kostüme und Masken im Kofferraum verstauen oder gleich auf Bus und Bahn umsteigen.
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Karneval und Fasching: Wer trinkt, sollte Auto stehen lassen – auch am nächsten Morgen
Letzteres ist ohnehin ratsam, nicht nur, weil die Innenstädte wegen der Umzüge oftmals weiträumig gesperrt sind und die Parkplatzsuche entsprechend schwierig ist. Sondern eben auch, weil an Karneval meist viel Alkohol fließt und man sich dann nicht mehr hinters Steuer setzen sollte.
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Bereits ab 0,3 Promille kann es bei einem Unfall zu Konsequenzen mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld kommen. Bei 0,5 Promille drohen 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille attestiert der Gesetzgeber automatisch absolute Fahruntüchtigkeit. Wird ein Autofahrer mit diesem Promillewert von der Polizei erwischt, kommen zu drei Punkte in Flensburg und einer Geldstrafe noch ein sechsmonatiges Fahrverbot. Außerdem wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Für Fahranfänger besteht zudem ein striktes Alkoholverbot. Eine Maßnahme, die immer mehr Deutsche für alle Autofahrer fordern.
Und auch am nächsten Tag sollte das Auto noch nicht direkt bewegt werden, da auch bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut ist. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab. Bei einem Alkoholwert von 1,0 Promille sollten Jecke also erst nach 10 Stunden wieder Auto fahren. (Mit Material von SP-X)