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Führerschein auf Probe: Welche Verstöße Fahranfänger den „Lappen“ kosten können

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Von: Sebastian Oppenheimer

Fahranfänger erhalten ihren Führerschein zunächst zwei Jahre „auf Probe“. Wer in diesem Zeitraum nicht aufpasst, ist seinen „Lappen“ flott wieder los.

Die Führerschein-Prüfung zählt sicher zu den nervenaufreibendsten Momenten im Leben junger Menschen. Durchfallen kostet nicht nur jede Menge Zeit, sondern auch Geld – vor allem, wenn man in der praktischen Prüfung durchrasselt. Doch selbst wenn man in der Fahrschule nur die Pflichtstunden absolvieren würde, wäre der „Lappen“ nicht ganz billig. Kaum ein Trost ist es da für die meisten, dass der Führerschein in anderen Ländern noch deutlich teurer ist als hierzulande. Große Vorsicht ist aber auch nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung geboten – denn der Führerschein kann auch ziemlich schnell wieder weg sein. Denn man bekommt ihn zunächst „auf Probe“ – doch was heißt das eigentlich?

Führerschein: Welche Verstöße in der Probezeit viel Ärger einbringen

Die sogenannte Probezeit beträgt zwei Jahre. Sie beginnt laut ADAC mit der Erteilung der Fahrerlaubnis – also der Aushändigung des Führerscheins. Wird statt des Führerscheins eine befristete, nur im Inland geltende Prüfbescheinigung erstellt, beginnt damit die Probezeit – also auch beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren.

Aufkleber auf einem Auto einer Fahranfängerin
Während der zweijährigen Probezeit sollten sich Führerscheinneulinge streng an die Regeln halten (Symbolbild). © Arnulf Hettrich/Imago

Führerschein auf Probe: Unterschiede zwischen A- und B-Verstößen

Ärger droht den Führerscheinbesitzern auf Probe, bei einem sogenannten A-Verstoß oder bei zwei B-Verstößen. Unter einem A-Verstoß versteht man schwerwiegende Verstöße, die in der Regel mit mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Neben Straftaten wie etwa Nötigung oder verbotenen Kraftfahrzeugrennen zählen laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter anderem dazu:

Führerschein auf Probe: Es gilt ein absolutes Alkoholverbot

Darüber hinaus gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs ein absolutes Alkoholverbot – bei älteren Führerscheinneulingen gilt die Null-Promille-Regelung für die zwei Jahre der Probezeit. Wer gegen die genannten Regeln verstößt, dessen Probezeit verlängert sich zunächst von zwei auf vier Jahre – zudem muss der Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen. Gerade am Anfang empfiehlt es sich als Fahranfänger generell, es langsam angehen zu lassen – auch, damit einem nicht so ein peinliches Missgeschick passiert wie einem Führerscheinneuling in der Schweiz.

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Führerschein auf Probe: Bei drei A-Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen

Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen auch bei zwei sogenannten B-Verstößen – dabei handelt es sich um weniger schwerwiegende Vergehen. Dazu zählen beispielsweise abgefahrene Reifen oder das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate. Der Besuch des Aufbauseminars ist nicht freiwillig (ähnlich dem Fahreignungsseminar, mit dem man einen Punkt in Flensburg abbauen kann): Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist teilnimmt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wer nach der Verlängerung der Probezeit erneut wie beschrieben auffällig wird, der erhält eine Verwarnung und zudem eine Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem dritten Verstoß (einmal A oder zweimal B) wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens nach drei Monaten möglich, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt.

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