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Teslas ohne Ultraschall-Sensoren: Sammelklage soll Käufer wegen Sparmaßnahme entschädigen

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Von: Sebastian Oppenheimer

Tesla-Käufer hatten Autos mit Ultraschall-Sensoren bestellt – am Ende aber keine bekommen. Ein Rechtsdienstleister bereitet nun eine Art Sammelklage vor.

„Weniger ist mehr“, heißt es manchmal – doch das gilt natürlich nicht in jedem Fall. So verabschiedete sich der Elektroautobauer Tesla zunächst von Radar-Sensoren für sein umstrittenes „Autopilot“-System. Die Kameras allein sollten es richten – doch so ganz scheint das nicht zu klappen, denn inzwischen hat Tesla schon wieder die Rückkehr zu Radar-Sensoren angekündigt. Im Oktober 2022 folgte dann der nächste Schritt zum sensorlosen Auto: Auch die Ultraschall-Sensoren fielen in den Teslas weg. Das Problem: Damit fiel nicht nur die Standard-Einparkhilfe weg, sondern es verschwanden noch weitere Funktionen. Die Kamera-Software „Tesla Vision“, die dies alles eigentlich nun erledigen soll, war aber noch gar nicht bereit. Jetzt kündigt ein Rechtsdienstleister deshalb eine Art Sammelklage gegen Tesla an – mit dem Verfahren sollen sich verärgerte Kunden möglicherweise eine vierstellige Summe zurückholen können.

Teslas ohne Ultraschallsensoren: „Profane Sparmaßnahme“ – Sammelklage soll Käufer entschädigen

Dass bei Tesla nach den Radar- auch die Ultraschall-Sensoren weggefallen sind, ist kein Geheimnis – der Autobauer weist selbst auf seiner Homepage darauf hin. Übernommen werden soll ihre Funktion durch „Tesla Vision“: ein kamerabasiertes System. Leider ist das ganz offensichtlich noch nicht reif, um die Funktionen der Ultraschall-Sensoren komplett zu ersetzen. So ist auf der Tesla-Website zu lesen, dass einige Funktionen bei Fahrzeugen ohne Ultraschall-Sensoren „vorübergehend eingeschränkt oder inaktiv“ seien: die Einparkhilfe, das Autoparken, und das (smarte) „Herbeirufen“. Im Klartext: Einparken ohne die Sensoren und ohne die versprochene Vision-Technik ist aktuell alles andere als einfach. Es fehlen den sensorlosen Teslas also essenzielle Funktionen.

Teslas ohne Ultraschallsensoren – und ohne Alternativlösung: „Eine Unverschämtheit“

Ärgerlich für viele Kunden: Sie hatten ihren Tesla mit den Ultraschall-Sensoren bestellt – aber am Ende ein Auto ohne Sensoren bekommen. Dies ließ sich der Autobauer allerdings vor der Auslieferung per Zustimmung der Käufer absegnen. Nun stehen sie ohne entsprechende Einparkhilfe da – und müssen auch auf weitere, bereits genannte, Funktionen verzichten. „Die Entscheidung, Sensoren einfach wegzulassen, obwohl eine Folgelösung noch gar nicht verfügbar ist, ist eine Unverschämtheit. Aber eben auch ein Vertragsbruch mit entsprechenden Folgen für Tesla“, sagt Rechtsanwalt Christian Franz vom Rechtsdienstleister kleinfee gegenüber 24auto.de von IPPEN.MEDIA. Vermutlich hätten die Kunden die Abnahme der Wagen ohne Ultraschall-Sensoren auch verweigern können – doch wie in Foren nachzulesen ist, wollten viele Käufer wegen der langen Lieferzeiten nicht auf ihr bestelltes Fahrzeug verzichten.

Ein Tesla
Zuletzt bekamen Tesla-Käufer ihre Fahrzeuge ohne Ultraschall-Sensoren ausgeliefert. (Symbolbild) © ZUMA Wire/Imago

Für den Juristen Christian Franz ist klar, dass es eigentlich nur um eines geht: „Was Tesla als ,Vision‘ bezeichnet, ist eine ganz profane Sparmaßnahme – einen Vorteil für den Kunden gibt es nicht. Kameras kosten nur einen Bruchteil des Preises von Radar- und Ultraschallsensoren.“ Deshalb bereitet das Legal Tech kleinfee mit Sitz in Monheim am Rhein nun eine Art Sammelklage vor. Nach Schätzungen eines Sachverständigen hätten die Fahrzeuge ohne die Sensoren einen Minderwert von bis zu 2.500 Euro.

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Teslas ohne Ultraschallsensoren: Wie hoch eine mögliche „Entschädigung“ ausfallen könnte, ist noch unklar

Ob Käufer eines Tesla-Modells ohne Ultraschall-Sensoren sich aber mithilfe des Rechtsdienstleisters den veranschlagten Minderwert komplett zurückholen können, ist nicht sicher. Sicher ist dagegen: Tesla droht mit der „Sammelklage“ der nächste Ärger – dabei kämpft der Elektroautobauer aktuell schon an vielen Fronten.

Bei dem Vorgehen handelt es sich allerdings nicht um eine Sammelklage, wie man sie aus den USA kennt – denn diese gibt es in dieser Form im deutschen Rechtssystem nicht. Es gibt aber die Möglichkeit, die Ansprüche beziehungsweise Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten, das sich dann um den weiteren juristischen Verlauf kümmert. Laut dem Rechtsdiensleister kleinfee ändert übrigens auch die Zustimmung der Tesla-Käufer zu dem Ultraschall-Sensoren-Wegfall nichts an ihren Ansprüchen.

Dabei setzt der Rechtsdienstleister Tesla zunächst eine Frist zur Nachbesserung, wie auf der Website des Unternehmens nachzulesen ist. Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass der Autobauer bei Fahrzeugen tatsächlich die Ultraschallsensoren nachrüstet – was die Chancen auf eine Geldzahlung für die Käufer erhöht. Laut dem Legal Tech gibt es für die Teilnehmer des Verfahrens kein Risiko – nur im Erfolgsfall wird ein Honorar in Höhe von 25 Prozent an der von Tesla zu zahlenden Summe fällig.

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