Abweichende Betriebskostenabrechnung bei Eigentumswohnung

Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt im Mietrecht in der Regel nach Wohnfläche und Verbrauch. Vermietende Wohnungseigentümer dürfen seit dem 01. Dezember davon abweichen.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt im Mietrecht in der Regel nach Wohnfläche und Verbrauch. Vermietende Wohnungseigentümer dürfen seit dem 01. Dezember davon abweichen.
Weihnachtsschmuck gehört für viele einfach dazu. Nur das Wohnzimmer zu schmücken reicht aber manchen Mietern nicht. Doch was, wenn die Nachbarn der Weihnachtskitsch an Balkon und F...
Über die Betriebskosten geraten Mieter und Vermieter immer wieder in Streit. Doch die Frage, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht, ist selbst unter Richtern oft umstritt...
Keine Frage: In der kalten Jahreszeit müssen Vermieter für Wärme in der Wohnung sorgen. Allerdings gibt es dabei gewisse Grenzen.
Mietverträge dürfen von Vermietern gekündigt werden, wenn Eigenbedarf besteht. Allerdings muss der Eigenbedarf nicht nur für den Eigentümer selbst bestehen. Der Kreis der Berechtig...
Stirbt ein Mieter, bleibt das Mietverhältnis zunächst bestehen. Angehörige müssen innerhalb einer bestimmten Frist die Wohnung kündigen. Was ist noch zu beachten?
Jeder soll die Möglichkeit haben, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Wer dies nicht aus eigener finanzieller Kraft kann, hat Anspruch auf Unterstützung - vor allem während der C...