Startseite Ratgeber Geld Energiepreispauschale einfach: Wie viel Geld gibt es für wen? Erstellt: 18.11.2022, 11:38 Uhr
Von: Anne Hund
Zahlreiche Bürger in Deutschland erhalten die Energiepreispauschale. Erfahren Sie hier, wer von dem Geld profitiert und vergessen Sie dabei nicht die Steuer.
1 / 10 Von der Energiepauschale profitieren einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, Selbstständige und etwa pauschalbesteuerte Minijobber. © Marcus Brandt/Imago 2 / 10 Die Energiepauschale wurde im Herbst vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. © Anke Bingel/epd/Imago 3 / 10 Die Energiepauschale ist allerdings steuerpflichtig. Wer einen hohen Steuersatz hat, kriegt schlussendlich weniger Geld raus. © Roman Möbius/Imago 4 / 10 Wer als Beschäftigter unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe. © Bihlmayerfotografie/Imago 5 / 10 Auch Selbstständige können profitieren: Sie erhalten die Energiepreispauschale über ihre vierteljährliche Vorauszahlung. Sie zahlen einfach 300 Euro weniger Steuern. © Oleksandr Latkun/imageBROKER/Imago 6 / 10 Allerdings muss der Energiezuschuss, genau wie bei Angestellten, noch versteuert werden. Bei Selbstständigen geschieht dies über die Einkommenssteuererklärung. © Lobeca/RalfxHomburg/Imago 7 / 10 Rentner und Studenten waren zunächst leer ausgegangen, doch mit dem dritten Entlastungspaket hat sich das geändert. © Anke Bingel/epd/Imago 8 / 10 Die Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner soll bis Mitte Dezember als Einmalzahlung ausgezahlt werden. © Felix Schlikis/Lobeca/Imago 9 / 10 Rentnerinnen und Rentner müssen noch etwas beachten: Die Energiepreispauschale wird ebenfalls brutto ausbezahlt. Unter Umständen muss sie dann versteuert werden. © Sven Simon/Imago
10 / 10 Die mehr als drei Millionen Studierenden und Fachschüler hierzulande werden die ihnen versprochene 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im kommenden Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 9. November) berichtete. Das sehe ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesbildungsministerium vor. Er werde nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt. © RalfxHomburg/Lobeca/Imago