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Energiepreispauschale einfach: Wie viel Geld gibt es für wen?

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Von: Anne Hund

Zahlreiche Bürger in Deutschland erhalten die Energiepreispauschale. Erfahren Sie hier, wer von dem Geld profitiert und vergessen Sie dabei nicht die Steuer.

Heizungsregler. Von der Energiepauschale profitieren einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind.
1 / 10Von der Energiepauschale profitieren einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, Selbstständige und etwa pauschalbesteuerte Minijobber. © Marcus Brandt/Imago
Frau hält 300 Euro. Die Energiepauschale wurde im Herbst vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.
2 / 10Die Energiepauschale wurde im Herbst vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. © Anke Bingel/epd/Imago
Frau sitzt zu Hause und erledigt die Steuererklärung. Die Energiepauschale ist steuerpflichtig. Wer einen hohen Steuersatz hat, kriegt schlussendlich weniger Geld raus.
3 / 10Die Energiepauschale ist allerdings steuerpflichtig. Wer einen hohen Steuersatz hat, kriegt schlussendlich weniger Geld raus. © Roman Möbius/Imago
Mann hält Geldbeutel. Wer als Beschäftigter unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.
4 / 10Wer als Beschäftigter unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe. © Bihlmayerfotografie/Imago
Selbstständige schreibt auf einem Block.
5 / 10Auch Selbstständige können profitieren: Sie erhalten die Energiepreispauschale über ihre vierteljährliche Vorauszahlung. Sie zahlen einfach 300 Euro weniger Steuern. © Oleksandr Latkun/imageBROKER/Imago
Allerdings muss der Energiezuschuss, genau wie bei Angestellten, noch versteuert werden. Bei Selbstständigen geschieht dies über die Einkommenssteuererklärung.
6 / 10Allerdings muss der Energiezuschuss, genau wie bei Angestellten, noch versteuert werden. Bei Selbstständigen geschieht dies über die Einkommenssteuererklärung. © Lobeca/RalfxHomburg/Imago
Geldscheine auf einem Heizkörper. Rentner und Studenten waren zunächst leer ausgegangen, doch mit dem dritten Entlastungspaket hat sich das geändert.
7 / 10Rentner und Studenten waren zunächst leer ausgegangen, doch mit dem dritten Entlastungspaket hat sich das geändert. © Anke Bingel/epd/Imago
Stempel mit der Aufschrift „300 Euro“. Die Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner soll bis Mitte Dezember als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
8 / 10Die Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner soll bis Mitte Dezember als Einmalzahlung ausgezahlt werden. © Felix Schlikis/Lobeca/Imago
Hände eines Rentners beim Geld zählen. Die Energiepreispauschale wird brutto ausbezahlt. Unter Umständen muss sie dann versteuert werden.
9 / 10Rentnerinnen und Rentner müssen noch etwas beachten: Die Energiepreispauschale wird ebenfalls brutto ausbezahlt. Unter Umständen muss sie dann versteuert werden. © Sven Simon/Imago
Geldbörse mit 200 Euro. Studierende und Fachschüler werden die 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im kommenden Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen.
10 / 10Die mehr als drei Millionen Studierenden und Fachschüler hierzulande werden die ihnen versprochene 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im kommenden Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 9. November) berichtete. Das sehe ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesbildungsministerium vor. Er werde nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt. © RalfxHomburg/Lobeca/Imago

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