No-Gos im Thailand-Urlaub – wer das Königshaus beleidigt, könnte ins Gefängnis kommen
Thailand ist bekannt als günstiges Urlaubsland. Doch wer sich an manche Dinge nicht hält, muss mit Geld- oder gar Haftstrafen rechnen.
Weiße Strände, paradiesische Buchten, exotisches Streetfood und prächtige Tempel – Thailand steht bei vielen Urlaubern weit oben auf der Liste der begehrtesten Reiseziele. Ein weiterer Pluspunkt: Im Vergleich zu anderen Ländern ist Thailand oftmals noch sehr preisgünstig. Doch Achtung: Wenn man sich nicht an bestimmte Regeln hält, kann der Thailand-Urlaub schnell auch sehr teuer werden. Denn in bestimmten Fällen drohen saftige Geld- oder manchmal auch Gefängnisstrafen. Die No-Gos im Thailand-Urlaub im Überblick:
Urlaub in Thailand: Nackt baden, am Strand rauchen, Majestätsbeleidigung – hier drohen hohe Strafen
Wer Thailand besuchen will, sollte sich als Urlauber nicht unbedacht verhalten, sondern sich vorab über einige Verhaltensregeln informieren. Denn wer etwa das thailändische Königshaus beleidigt oder sich kritisch darüber äußert, könnte ernsthafte Probleme bekommen. Zudem sollten E-Zigaretten besser nicht mit nach Thailand gebracht werden, wie die Website des Auswärtigen Amts zeigt. Ein Überblick, was in Thailand mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird:
- Majestätsbeleidigung: Wer das thailändische Königshaus beleidigt oder sich kritisch darüber äußert, z.B. im Internet oder sozialen Medien, muss mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat rechnen. Auch das Retweeten von kritischen Beiträgen kann als Tatbestand ausgelegt werden.
- An Stränden rauchen: An einigen Stränden wie etwa in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga oder Songkhla darf nicht geraucht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und/oder einer Geldstrafe von 100.000 THB (circa 2.700 Euro) rechnen.
- Nackt baden oder oben ohne am Strand liegen: Ein weiteres Verbot an Stränden ist es, sich dort allzu freizügig zu zeigen – denn wer in Thailand nackt badet oder sich etwa ohne Bikinioberteil zeigt, kann ebenfalls dafür bestraft werden.
- E-Zigaretten kaufen und verkaufen: In Thailand ist es außerdem nicht nur die Einfuhr von E-Zigaretten verboten. Auch der Kauf und Verkauf von E-Zigaretten wird strafrechtlich verfolgt. Verhängt werden ohne Geldstrafen oder Haftstrafen mit bis zu fünf Jahren. Das Rauchen handelsüblicher Zigaretten ist grundsätzlich erlaubt.
- Fotografieren und Drohnen fliegen lassen: Im Urlaub Fotos machen, das gehört auch in Thailand einfach dazu. Dennoch sollte man beachten, dass militärische Objekte nicht fotografiert werden dürfen. Zudem dürfen auch Drohnen nicht einfach so eingesetzt werden. Wer gegen die Registrierungspflicht von Drohnen verstößt, zahlt bis zu 2.700 Euro oder könnte sogar zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt werden.
- Drogen besitzen und/oder konsumieren: Besonders drastisch fällt die Strafe dann aus, wenn Menschen mit Drogen erwischt werden. Denn bei Besitz und Konsum könnte auch schon in geringen Mengen die Todesstrafe drohen.

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Urlaub in Thailand: Infos zum Reiseziel im Überblick
Thailand | |
Hauptstadt | Bangkok |
Kontinent | Asien |
Angrenzende Länder | Birma, Kambodscha, Laos und Malaysia |
Währung | Baht (THD); ein Euro entspricht 37,24 Baht |
König | Maha Vajiralongkorn |
Sprache | Thailändisch, auch Siamesisch |
No-Gos im Urlaub: Kuriose Verbote – Streiten mit Verlobten in Italien untersagt
Übrigens gibt es nicht nur in Thailand, sondern auch in anderen Ländern spezifische Verhaltensregeln. So ist es auf Hawai verboten, mit Delfinen zu schwimmen. Auch in Italien sind bestimmte Dinge verboten – in Rom darf man zum Beispiel zwischen 22 Uhr und 7 Uhr keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist es zudem in Eraclea untersagt, am Strand Burgen zu bauen und in Pordenonee (Nordostitalien) darf man in der Öffentlichkeit nicht mit der Verlobten streiten.