Heizung dieses Jahr erst später anmachen? Bei niedrigen Temperaturen wird es kritisch
Die Heizkosten könnten dieses Jahr extrem hoch ausfallen. So mancher überlegt, die Heizung deshalb erst einmal auszulassen. Ab wann sollte sie angestellt werden?
Die Energiekrise treibt Verbrauchern vor dem nahenden Winter 2022 den Angstschweiß auf die Stirn: Sowohl Gas- als auch Strompreise schnellen in die Höhe, die Nebenkostenabrechnungen könnten so hoch wie nie ausfallen. Viele überlegen deshalb, die Heizung aus Kostengründen vorerst auszulassen – trotz sinkender Temperaturen. Doch das nicht immer eine gute Idee.

Wer nicht heizt, riskiert Schimmel und Frostschäden
Wer bei niedrigen Temperaturen in Herbst und Winter gar nicht heizt, riskiert zum einen Schimmelbildung in den Wohnräumen. Dieser entsteht, wenn sich die Luftfeuchtigkeit an den kalten Zimmerwänden niederschlägt. Warme Luft nimmt dagegen mehr Feuchtigkeit auf und kann so durch richtiges Lüften leichter aus den Räumen abgeführt werden. Ohne Heizung können auch leicht Frostschäden am Gebäude entstehen, etwa durch eingefrorene Wasserleitungen.
Bei welcher Außentemperatur sollte die Heizung angestellt werden?
Ab welcher Außentemperatur die Heizung angestellt werden sollte, kann pauschal nicht gesagt werden. Tatsächlich hängt das vom Alter des Gebäudes und der Dämmung ab. Folgende Richtlinien empfiehlt der Heizungsspezialist Ökoloco:
- Altbau vor 1977: ab 15 – 17 °C
- Neubau 1977 – 1995 (Dämmung): ab 14 – 16 °C
- Neubau nach 1995 (WSchV und EnEv): ab 12 – 15 °C
- Niedrigenergiehaus: ab 11 – 14 °C
- Passivhaus: ab 9 – 11 °C
Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern spielt jedoch auch die Lage im Gebäude eine Rolle. Die Nachbarn neben, über oder unterhalb der eigenen Wohnung heizen die angrenzenden Wände automatisch mit. Das können Sie in Hinblick auf den eigenen Energieverbrauch miteinkalkulieren. Manchmal helfen auch schon ein paar Tricks, die Wohnung warmzuhalten, ohne großartig heizen zu müssen.
Wann müssen Vermieter die Heizung anstellen?
Während Eigentümer Ihre Heizung nach Belieben anstellen oder auch auslassen können, ist dies für Vermieter nicht so einfach möglich. Zur Zeit der Heizperiode – in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April – müssen Mieter ihre Wohnraumtemperatur auf 20 bis 22 Grad bringen können. Laut Mieterverein Köln ist der Vermieter in der Pflicht, die zentrale Heizungsanlage dementsprechend einzustellen. Dies kann er auch nicht aus Kostengründen ignorieren, sonst liegt ein Mietmangel vor und Mieter dürfen die Miete kürzen. Lediglich nachts ist eine Absenkung auf bis zu 18 Grad erlaubt.
Unabhängig von der Heizperiode müssen Vermieter die Heizung aber auch dann in Betrieb nehmen, wenn die Außentemperaturen drei Tage lang unter 12 Grad fallen. Dabei spielt die Jahreszeit keine Rolle.
Mieter haben übrigens eine gewisse Sorgfaltspflicht gegenüber der Mietwohnung. Heizen Sie nicht, müssen Sie für die entstandenen Schäden selbst aufkommen. Wer Heizkosten sparen will, sollte daher lieber auf die richtige Zimmertemperatur achten. Auch kleine Veränderungen am Heizkörper reichen schon, um Gas zu sparen.