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Verbandsanwalt muss entscheiden

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Von: Dirk Ortmann

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Rund 20 Minuten dauerte es, bis sich die Gemüter beruhigt hatten und die Partie des FC Neu-Anspach gegen Fechenheim am Sonntag fortgesetzt werden konnte. © Gerhard Strohmann

Neu-Anspach . Haben die Vorfälle des Fußball-Gruppenliga-Spiels vom vergangenen Sonntag gegen die Spvgg Fechenheim noch ein sportjuristisches Nachspiel für einen Spieler und die Mannschaft des FC Neu-Anspach? In der ersten Hälfte war es zu einer rund 20-minütigen Unterbrechung gekommen, weil sich ein Gästespieler von einem FCNA-Akteur rassistisch beleidigt gefühlt hatte.

Die Gäste wollten die Partie sogar abbrechen und waren nur mit Mühe zum Weiterspielen zu bewegen.

Der Unparteiische hat zu diesen Szenen einen Sonderbericht angefertigt, der Klassenleiter Andreas Bernhardt nun vorliegt. Über den genauen Inhalt bewahrte er Stillschweigen, erläuterte aber gegenüber unserer Zeitung, was grundsätzlich jetzt passieren kann. Eine von Fechenheim angekündigte Anzeige liegt Bernhardt jedoch bislang nicht vor, könnte aber noch folgen. »Im Fall von Rassismus ist es im Hessischen Fußball-Verband inzwischen so organisiert, dass zunächst das zuständige Sportgericht den Fall an einen Verbandsanwalt übergibt. Dieser prüft den Sachverhalt und entscheidet, ob der Fall vor einem HFV-Sportgericht behandelt wird oder an das normale Gremium zurückgegeben wird«, erklärt Andreas Bernhardt.

»Sogar Punktabzug möglich«

Und: »Sollte es nach all den Bewertungen zu einem Verfahren kommen, dann kann es im schlimmsten Fall zu einer persönlichen Sperre für den Spieler, einer Geldstrafe für ihn und eventuell den Verein und sogar zu einem Punktabzug für die Mannschaft kommen.«

Die mögliche Eröffnung eines Sportgerichts-Verfahrens ist nun zunächst abhängig davon, wie der einzuschaltende Verbandsanwalt entscheidet.

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