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Gräfe vs. DFB: Urteil im Januar

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(dpa). Das Urteil im Streit zwischen dem ehemaligen FIFA-Schiedsrichter Manuel Gräfe und dem Deutschen Fußball-Bund ist auf den 18. Januar vertagt worden. Dies gab Richter Wilhelm Wolf am Mittwoch bei der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht bekannt.

Gräfe klagt wegen seines altersbedingten Ausscheidens als Spitzenschiedsrichter gegen den DFB auf Schadenersatz. Dabei geht es um eine Summe von rund 190 000 Euro. Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass »ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden«, betonte der Berliner während der Verhandlung. Der DFB bestreitet die Vorwürfe.

Der mittlerweile 49 Jahre alte Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen einer vermeintlichen DFB-Altersbeschränkung von 47 Jahren, die jedoch nicht in der Satzung festgeschrieben ist, beenden müssen. »Es gibt klare Äußerungen seitens des DFB aus dem letzten Jahr, dass die Altersgrenze von 47 Jahren ständige Praxis im DFB war«, sagte Gräfe-Anwalt Olaf Methner. Ein Vergleichsangebot des Gerichts schlug er aus.

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