Teilerfolg für Pechstein
(sid). Claudia Pechstein hat in ihrem Kampf um Schadenersatz für ihre Dopingsperre einen Teilerfolg gefeiert. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mitteilte, habe es einer Verfassungsbeschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin stattgegeben. Folglich werde das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Juni 2016 aufgehoben, da es Pechsteins Justizgewährungsanspruch verletze.
Der Fall wurde an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen, wodurch Pechstein weiterhin die Chance auf Schadensersatz besitzt.
Vor sechs Jahren hatte der BGH ihre Klage gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadenersatz in Höhe von vier Millionen Euro für unzulässig erklärt. 2009 war die heute 50-Jährige für zwei Jahre durch die ISU gesperrt worden. Der Grund waren erhöhte Blutwerte, die sie auf eine vererbten Anomalie zurückführte. Dies war von Hämatologen bestätigt worden.
Die Sperre war damals vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt worden, wogegen Pechstein klagte. Letztlich versetzte das BGH-Urteil 2016 Pechstein in ihrem Kampf einen Rückschlag. In der Urteilsbegründung hatte die von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung die entscheidende Rolle gespielt.