140 Milliarden Euro: Von der Leyen schlägt Übergewinnabgaben für Energiefirmen vor

Im Kampf gegen explodierende Preise für Strom und Gas will die EU auch Energie-Unternehmen in die Pflicht nehmen.
Straßburg – Die EU plant einen Deckel für Energiepreise. Das kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch im Straßburger Europaparlament an. Im Kern sollen übermäßige Gewinne von Energiefirmen abgeschöpft und Verbraucher damit entlastet werden.
EU will auch Produzenten von Erneuerbaren zur Kasse bitten
Neben Öl- und Gaskonzernen sollen dabei auch die Produzenten von erneuerbarem Strom zur Kasse gebeten werden. „Unser Vorschlag wird mehr als 140 Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten bringen, um die Not unmittelbar abzufedern“, sagte von der Leyen. Das Geld soll an die Verbraucher in der EU verteilt werden.
Der Strompreis wird derzeit vom hohen Gaspreis getrieben und auch Produzenten von billigerem Strom - etwa aus Sonne, Wind, Atomkraft oder Kohle - können diesen zu den stark gestiegenen Preisen verkaufen. Firmen, die Elektrizität nicht aus Gas herstellen, sollen einen Teil dieser Gewinne abgeben. Laut einem Entwurf sollen Einnahmen ab 180 Euro pro Megawattstunde an den Staat gehen. Aus diesem Geld sollten Entlastungsmaßnahmen finanziert werden. Die Bundesregierung hat ähnliche Maßnahmen unterstützt.
EU: Krisenabgabe für Öl- und Gaskonzerne
Gas- und Ölkonzerne sollen den Plänen zufolge eine Krisenabgabe zahlen. Danach wird eine Solidaritätsabgabe von 33 Prozent auf jene Profite fällig, die 20 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen.
Von der Leyen kündigte zudem Maßnahmen an, um den Stromverbrauch der EU-Länder insgesamt zu senken. Laut dem Entwurf soll der Stromverbrauch zu Spitzenzeiten verpflichtend um mindestens fünf Prozent gesenkt werden. Dafür sollen die EU-Länder Anreize schaffen. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte zuletzt eine entsprechende Regelung für Deutschland auf den Weg gebracht.
Die Minister treffen sich am 30. September erneut in Brüssel, um dann über die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zu entscheiden. (dpa/utz)